Rodungen im Fledermauswald bei Michelstadt!

06.08.2016
Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V.
Fürstliche Verkehrssicherung oder Windkraft?
„Rodungen im Fledermauswald“ am Michelstädter Ortsteil Bremhof

Die Naturschutzinitiative e.V. fragt sich, welche Motive hinter den massiven
Waldeingriffen des Großgrundbesitzers Fürstenhaus Löwenstein stehen.
Dass der Artenschutz Projektierern von Windindustrieanlagen oftmals im Wege
steht, ist ein offenes Geheimnis. Dass allerdings auch Naturschutzbehörden dem
Artenschutz keinen substantiellen Wert mehr beimessen, ist nach Auffassung der
Naturschutzinitiative e.V. nicht akzeptabel.
Der in der regionalen Presse und auch in der ARD- Hessenschau vom
15.07.2016 mit dem Titel: „Rodungen im Fledermauswald“ dokumentierte Vorfall
am Michelstädter Ortsteil Bremhof an der Kreisstraße K 94 hat nun die
Naturschutzinitiative e.V. auf den Plan gerufen.

Der mittlerweile auch in Hessen aktive Naturschutzverband hat sich einen
konsequenten Natur -Artenschutz- und Landschaftsschutz auf die Fahnen
geschrieben.
So sieht die Naturschutzinitiative die massiven Abholzungen des adligen
Großgrundbesitzers, der mit Verkehrssicherungsmaßnahmen argumentiert, als
durchsichtiges Manöver, um bei evtl. anstehenden Windkraftprojekten den
Artenschutz zu umgehen. Denn immerhin handelt es sich um die Planung des
Windkraft-Vorranggebietes VRG 122.
Aufmerksam wurde die NATURSCHUTZINITIATIVE (NI), nachdem ihr konkrete
Beschwerden über die nicht nachvollziehbare Untätigkeit der zuständigen
Kreisbehörde (Untere Naturschutzbehörde) vorgetragen wurden.
Der Entschlossenheit der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Odenwaldkreis
(AGFO) sowie dem NABU Odenwaldkreis ist es zu verdanken, dass dieser Wald-
Frevel im Hinblick auf den Artenschutz an das Licht der der Öffentlichkeit
gebracht wurde. Gerade in diesem Gebiet kommt die in Hessen stark vom
Aussterben bedrohte Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) vor. Nach
Angaben des Umweltministeriums sind in ganz Hessen lediglich
8 Wochenstuben (2015) nachgewiesen. Umso mehr verdient der Vorfall ein
besonderes Augenmerk, da die Mopsfledermaus neben der ebenfalls stark
gefährdeten Großen Bartfledermaus auf Grund ihrer Vorortpräsenz einem
weiteren Windkraftausbau wohl im Wege ist. Dass Fürstenhaus Löwenstein
fungiert nach unseren Informationen auch als Flächenverpächter der
Windindustrieanlagen.
Weil diese sehr fragwürdigen Eingriffe in den dortigen Wald genau in der höchst
sensiblen Brut- und Setzzeit bzw. der Wochenstubenzeit dieser streng
geschützten Fledermausarten erfolgten, ist auch auf Grund von zwei uns
vorliegenden hierzu erstellten Gutachten von einem vorsätzlichen Handeln sowie
einem anzunehmenden Umweltschaden auszugehen.
„Außerdem handelt es sich unseres Erachtens um einen Verstoß gegen das
Bundesnaturschutzgesetz. Dies werden wir nicht hinnehmen, auch nicht die
Untätigkeit der Behörde, die ihrer Verantwortung nicht nachkommt“, betonte der
hessische Landesvorsitzender der NATURSCHUTZINITIATIVE, Harry Neumann.
Obwohl die verantwortlichen Behörden Kenntnis von den habitatzerstörenden
Waldarbeiten hatten, erfolgten keine Schritte zum notwendigen Schutz dieser
Spezies.
Da die Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Odenwaldkreis (AGFO) bereits
seit geraumer Zeit Begehungen sowie stationäre und mobile bioakustische
Erfassungen der vorhandenen Fledermäuse archiviert, wird ein konsequentes
Aufarbeiten dieses behördlichen artenschutzrechtlichen Missstandes erfolgen.
Auch Michael Hahl, M.A. Geograf vom „Fachbüro für landschafts- und
naturverträgliche Regionalentwicklung und Umweltplanung“ in Waldbrunn kommt
in seinem Gutachten zu dem Ergebnis: „Dieser forstlichen Aktivität ist
aus gutachterlicher Sicht und nach allen ersichtlichen artenschutzrechtlichen
Bewertungen unverzüglich ein Ende zu setzen.“
„Für uns steht daher fest, dass in dem betreffenden Gebiet ein „räumlichfunktionaler
Zusammenhang zwischen den Lebensstätten der Mopsfledermaus
und ihren derzeitigen Wochenstuben besteht. Wir fordern deshalb
Regierungspräsidentin Lindscheid in ihrer Funktion als Garant und Wächter des
Natur- und Artenschutzes auf, die geplanten Rodungen des Fürstenhauses sofort
zu stoppen, insbesondere auch im Hinblick auf eine konsequente Umsetzung des
europäischen Artenschutzrechtes“, forderte Harry Neumann.
Harry Neumann, Landesvorsitzender Hessen