Offener Brief an die Stadt- und Gemeinderäte im Nachbarschaftsverband Mannheim-Heidelberg

Offener Brief an die Stadt- und Gemeinderäte zum Landschaftsschutz und der Frage der „Zonierung für Windkraft“ in den Landschaftsschutzgebieten im Nachbarschaftsverband Mannheim-Heidelberg

Heidelberg, den  2.11.2016

Sehr geehrte Stadträtin, sehr geehrter Stadtrat, sehr geehrte Gemeinderätin, sehr geehrter Gemeinderat,

der  Nachbarschaftsverband soll am 25.11.2016 über die Ausweisung von Windkraftzonen im  Gebiet des Nachbarschaftsverbandes entscheiden.  Auch Ihre Stadt/Kommune war bzw. ist in diese Entscheidungsfindung eingebunden.

Wir, die Bürgerinitiativen an der Bergstraße, möchten Sie auf Folgendes hinweisen (Ausführungen siehe Unten; Den Brief finden Sie als PDF hier:

  • Die aus unserer Sicht offensichtliche Missachtung des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung hinsichtlich der weiteren Planung im Nachbarschaftsverband.
  • Die aus unserer Sicht in rechtlicher Hinsicht nicht belastbare Auffassung der Planer des Nachbarschaftsverbandes „Windkraftzonen“ könnten  innerhalb von nach wie vor weiterbestehenden Landschaftsschutzgebieten ausgewiesen
  • Die unserer Meinung nach nicht haltbaren Planungsgrundlagen auf deren Grundlage nun für die Region weitreichende Entscheidungen getroffen werden sollen.

 

Allgemeine Hinweise

Die meisten der von den Planern des Nachbarschaftsverbandes als mögliche Flächen für Windkonzentrationszonen (KZW) vorgeschlagenen Flächen befinden sich:

  • inmitten von nicht bzw. kaum vorbelasteten Wäldern
  • innerhalb des Unesco Geo- Naturparks Odenwald. Die Aufwertung der Odenwälder Naturparks zu einem Unesco Park (entspricht dem UNESCO Welterbe Schutzniveau) erfolgte erst im November 2015.
  • innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes (LSG): Die Landschaft der Bergstraße zählt nach einer vom Umweltministerium in Auftrag gegebenen (und uns vorliegenden) Studie[1] zu den schützenswertesten Landschaften Baden-Württembergs
  • teilweise sogar in einem Europäischen Naturschutzgebiet (FFH Gebiet)

Allein diese allgemeine Betrachtung zeigt schon,  welch sensible und einzigartige Flächen durch die Windkraftplanungen des Nachbarschaftsverbandes betroffen sind.

 

Zu 1) Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Um die KZW-Waldstandorte vor der Errichtung von Windindustrieanlagen zu schützen haben sich  im Gebiet des Nachbarschaftsverbandes Bürgerinitiativen gegründet.  Obwohl die meisten Bürgerinitiativen erst während des bereits laufenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens entstanden, gelang es dennoch mehrere tausend Unterschriften und Einwendungen fristgerecht an den Nachbarschaftsverband einzugeben. Obwohl sich die überwältigende Mehrheit der am Verfahren teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger klar und eindeutig gegen Windkraft in den Landschaftsschutzgebieten aussprach, wurde keine einzige der in Landschaftsschutzgebieten gelegenen potenziellen KZW  aus dem weiteren Planungsverfahren herausgenommen [2].  Das ist enttäuschend, war aber zu erwarten.

Zu 2.) Sind Windkraftzonen in den Landschaftsschutzgebieten überhaupt genehmigungsfähig?

Bereits während der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Bürgerinitiativen darauf hingewiesen, dass sich die Auffassung des Nachbarschaftsverbandes (bzw. seines Planers Martin Müller) – innerhalb der bestehenden Landschaftsschutzgebiete könnten „Zonen für Windkraft“ ausgewiesen werden – in rechtlicher Hinsicht auf sehr dünnem Eis bewegt.

Bereits mit „gesundem Menschenverstand“  fragt man sich, wie es möglich sein soll innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, dass dazu geschaffen wurde die Eigenart und Schönheit dieser Landschaft  zu bewahren, „Zonen“ für  mehr als 200 m hohe Industrieanlagen zu errichten, ohne dass das Schutzziel des LSG faktisch außer Kraft gesetzt würde.

Der rechtliche Hintergrund stellt sich aus unserer Sicht folgendermaßen dar:

Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten ist in Baden-Württemberg gesetzlich (im Landesnaturschutzgesetz) geregelt[3]. In diesem Gesetz ist bestimmt, dass Landschaftsschutzgebiete per Rechtsverordnung ausgewiesen werden. Der Verordnungsgeber für ein Landschaftsschutzgebiet ist die Untere Naturschutzbehörde – also im Nachbarschaftsverband z.B. das Landratsamt des Rhein-Neckar Kreises – und nicht etwa die Obere Naturschutzbehörde oder das Umweltministerium.

Bisher wurde in der Diskussion im Nachbarschaftsverband leider kaum beachtet, dass die Untere Naturschutzbehörde des Rhein Neckar Kreises – also die Verordnungsgeberin von im Nachbarschaftsverband betroffenen Landschaftsschutzgebieten – bereits während der Behördenbeteiligung klar geäußert hat, dass sie eine „Zonierung“ der Landschaftsschutzgebiete – also die geplante Ausweisung von „Windkraftzonen“ innerhalb eines weiterhin fortbestehenden Landschaftsschutzgbietes – offenbar für nicht genehmigungsfähig hält:

Rhein-Neckar Kreis, Untere Naturschutzbehörde: „Nach derzeitiger Lage der Dinge sind die ermittelten potenziellen KZW nicht mit den LSGVerordnungen vereinbar. Sollten die Planungen für KZW in LSG aufrechterhalten werden, wäre jeweils Antrag auf Änderung der LSG-Verordnungen zu stellen. Wobei entsprechende ausführliche Unterlagen und Ausführungen den Anträgen beizufügen wären.“ [4]

Oder deutlicher: Eine Zonierung von Landschaftschutzgebieten kann die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar NICHT genehmigen, da dieses Ansinnen gegen das Landschaftsschutzgesetz bzw. gegen die gültige Rechtsverordnung des Landschaftsschutzgebietes verstößt.  Falls aber dennoch am Bau von Windindustrieanlagen im Landschaftsschutzgebiet festgehalten werden sollte, müsste die Verordnung des Landschaftsschutzgebietes geändert werden: Das Landschaftsschutzgebiet insgesamt oder zumindest seine Schutzziele müssten aufgehoben werden!  Lediglich eine „Zonierung“ für Windkraft vorzunehmen ist nicht genehmigungsfähig.

Eine grundsätzliche Aufhebung des LSG oder die Änderung seiner Schutzziele hätte jedoch für den Natur- und Landschaftsschutz weitreichende, weit über die Windkraftfrage hinausreichende negative Folgen!

 

Woher kommt die Idee einer „Zonierung“ von Landschaftsschutzgebieten überhaupt?

Dass Herr Müller vom Nachbarschaftsverband von der Möglichkeit einer „Zonierung“  von Landschaftsschutzgebieten ausgeht, liegt daran, dass er sich die Auffassung des GRÜN geführten Umweltministeriums zu Eigen gemacht hat: Im 2012 erlassenen „Windenergieerlass“ des Umweltministeriums wird eine „Zonierung“ von Landschaftsschutzgebieten für den Windkraftausbau empfohlen. Es handelt sich dabei aber „nur“ um einen ministeriellen Erlassnicht um eine Änderung des maßgeblichen Gesetzes.

Die Bürgerinitiativen in Baden-Württemberg weisen seit Jahren darauf hin, dass der „Windenergieerlass“ nach ihrer Rechtsauffassung bzw. der der von ihnen beauftragten Kanzleien gegen höherrangiges Naturschutzrecht verstößt (auch gegen EU Recht) und damit nicht in dem Sinne, wie es GRÜNEN Grünen Umweltministerium gewünscht wird, Rechtwirkung entfalten kann.

Offensichtlich kommt auch die Untere Naturschutzbehörde des Rhein Neckar Kreises zu einer ähnlichen Rechtsauffassung bezüglich der Möglichkeit einer Ausweisung von „Windkraft-Zonen“ im LSG.

Was dies für das weitere Verfahren im Nachbarschaftsverband bedeuten kann, lässt sich aktuell am Beispiel der Stadt Weinheim erkennen:

Die Gemarkung Weinheims gehört zum Landkreis Rhein-Neckar, nicht aber zum Gebiet des Nachbarschaftsverbandes.  Bereits vor zwei Jahren wurde hier nach möglichen Standorten für Windkraft gesucht. Auch hier wurde den Stadträtinnen und Stadträten erzählt, Windkraft sei seit dem Windenergieerlass innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes möglich und wenn nicht eine KZW auf Gemarkungsgebiet ausgewiesen werde, drohe Windkraft Wildwuchs – und quasi überall könnten Windindustrieanlagen entstehen.  Um Weinheim vor  diesem vermeintlich drohenden Wildwuchs zu bewahren, stimmte eine Mehrheit im Stadtrat einer KZW im Weinheimer Landschaftsschutzgebiet zu. Eine entsprechende Bitte um Ausweisung einer „Windkraftzone“ wurde an die zuständige Behörde – Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rhein-Neckar gerichtet. Doch die Untere Naturschutzbehörde hat bis heute diese „Windkraftzone“ im Weinheimer LSG NICHT genehmigt.

Nach Aussage des Landratsamtes ist die Sache für die Untere Naturschutzbehörde bereits seit Juni 2016 entscheidungsreif. Da die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde aber offensichtlich auf eine Ablehnung der Windkraftzone im LSG herausgelaufen wäre, hat sich der GRÜNE Landtagsabgeordnete Uli Sckerl in den Prozess eingeschaltet und die Genehmigungsfrage ans Umweltministerium nach Stuttgart weitergetragen.

Rhein Neckar „Kreis Sprecherin Silke Hartmann teilte mit: „Nach eingehender Prüfung und Anhörung vieler Beteiligten ist das Verfahren zur Ausweisung von Konzentrationsflächen aus Sicht unserer unteren Naturschutzbehörde bereits seit Juni 2016 Entscheidungsreif. Auf Anregung eines Abgeordneten der Region hat das baden-württembergische Umweltministerium uns jedoch um Vorlage des Entscheidungsentwurfs gebeten. Das Umweltministerium will im Wege seiner Fachaufsucht prüfen, ob unsere untere Naturschutzbehörde bei ihrem Entscheidungsvorschlag die zugrundeliegenden Rechtsvorschriften – insbesondere  den Windenergieerlass – hinreichend berücksichtigt hat“. Aus der Odenwälder Zeitung vom 15.10.2016[5].

Das Umweltministerium ist zwar gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde nicht Weisungsbefugt, unsere Bürgerinitiativen befürchten aber dennoch, dass seitens der Landesregierung, bzw. des Umweltministeriums versucht werden könnte in dieser auch für den Nachbarschaftsverband schwerwiegenden Frage Einfluss auf die Untere Naturschutzbehörde zu nehmen.

Die Presse hat zu diesem Fall bereits mehrfach berichtet[6]. Auch die Bedeutung des Falles für die Entscheidungsfindung des Nachbarschaftsverbandes wurde bereits in der Presse angesprochen:

 

Welche Bedeutung hat dies alles für die weiteren Schritte im Nachbarschaftsverband?

Von  der Frage, ob Windkraftzonen im Landschaftsschutzgebiet überhaupt genehmigungsfähig sind, hängt die Planung im Nachbarschaftsverband maßgeblich ab, liegt doch die Mehrzahl der vom Nachbarschaftsverband identifizierten potenziellen KZW innerhalb von Landschaftsschutzgebieten. Aus unserer Sicht wäre es unverantwortlich dies bei der weiteren Entscheidungsfindung im Nachbarschaftsverband nicht zu berücksichtigen. Das gilt sowohl für die Entscheidungsfindung innerhalb der Gemeinden, als auch innerhalb der Entscheidungsgremien des Nachbarschaftsverbandes.

Folgende Fragen/Tatsachen sind aus unserer Sicht zu Berücksichtigen

  • Droht dem Nachbarschaftsverband wirklich ein Windkraft Wildwuchs, wenn er keine KZW in Landschaftsschutzgebieten ausweist?

Herr Müller und auch viele GRÜNE Stadt- und Gemeinderäte haben mehrfach behauptet ohne einen Flächennutzungsplan Windenergie drohe im Nachbarschaftsverband Wildwuchs. Diese Darstellung wurde auch von vielen Medien übernommen.  Siehe z.B.

„Deshalb hat der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim im Verbandsgebiet 17 mögliche Konzentrationszonen erarbeitet, […]. Diese sollen in einen neuen Flächennutzungsplan  Windenergie einfließen, ohne den die Gemeinden den Bau von Windrädern an beliebigen Standorten fast nicht mehr verhindern können. …“  Berichterstattung in Heidelberg 24 [7]

Uns ist von mehreren Stadt- und Gemeinderäten von Kommunen berichtet  worden Herr Müller habe u.a. in den Technischen Ausschüssen der Stadt- und Gemeinderäte den Eindruck erweckt, ohne einen „Flächennutzungsplan Windenergie“ könnten Windkraftbetreiber ihre Anlagen sogar in die Landschaftsschutzgebiete bauen.

Wie man aber bereits bei der Zonierungsfrage in Weinheim sieht, ist eine derartige Sichtweise der Sachlage schlichtweg falsch: Die Untere Naturschutzbehörde kann – selbst wenn sie wollte – Windkraftanlagen im LSG nicht genehmigen. Da die windhöffigsten Gebiete im Nachbarschaftsverband alle in einem LSG liegen kann dort kein Wildwuchs entstehen – die Frage ob es einen Flächennutzungsplan Wind gibt oder nicht ist dafür unerheblich. Nur, wenn eine Gemeinde selbst Hand an ihr LSG leg (wie in Weinheim geschehen) wird ein der Bau von Windkraftanlagen in den schätzenswertesten Landschaften Baden-Württembergs überhaupt denkbar.

Ebensowenig droht der Rheinebene ein Wildwuchs an Windkraft: Auch ohne Flächennutzungsplan wären Mindestabstände zur Wohnbebauung und anderen Schutzgütern einzuhalten. Hinzu kommen die schwachen Windverhältnisse in der Rheinebene. Es wurde bisher kaum beachtet, dass in der Pfälzer Rheinebene mit Windkraft schlechte Erfahrungen gemacht wurde: Pfalzwind hat mit Windkraft bis 2015 ein Bilanzverlust von 10,56 Mio EUR erwirtschaftet [8] und die Pfalzwerke haben erst im Juli 2016 verkündet ihre Windkraftsparte wegen der mageren Winderträge in der Region auf Eis zu legen[9].

 

  • Ist die Entscheidungsgrundlage im Nachbarschaftsverband überhaupt belastbar?

Bisher haben viele Gemeindevertreterinnen und –verteter Herrn Müllers Ausführungen, dass der Landschaftsschutz einer Ausweisung von KWZ nicht entgegenstünde – und auch für Windkraftprojektierer kein Hindernis mehr sei – nicht in Zweifel gezogen. Doch wie oben ausgeführt sind erhebliche Zweifel an der Rechtsgültigkeit einer derartigen „Abwertung“ des Landschaftsschutzes angebracht. Damit stellt sich die Frage, ob die Basis der bisherigen Entscheidungsfindung in den betroffenen Kommunen und Gremien überhaupt realistisch war und ist. Bereits bei der Ermittlung der Potenzialfläche für Windkraft wurde  so getan, als ob die Bestimmungen des Landschaftsschutzes weiche Tabukriterein wären. Das sind sie aber faktisch offensichtlich nicht – trotz Windenergieerlass. Deshalb sollte sich der Nachbarschaftsverband auch die Frage stellen ob nicht schon bereits im ersten Planungsschritt – der Windkraftpotenzialermittlung im Gebiet des Nachbarschaftsverbandes – von rechtlich nicht haltbaren Rahmenbedingungen ausgegangen wurde. Unserer Auffassung nach muss die bisher erfolge Ermittlung des Windkraftpotenzials innerhalb des Gebietes des Nachbarschaftsverbandes auf den Prüfstand.

Solange fraglich ist, ob KZW im Landschaftsschutzgebiet entsprechend der maßgeblichen Gesetze überhaupt genehmigungsfähig sind, sollte der Nachbarschaftsverband dort auch keine ausweisen – auch wenn Herr Müller und Umweltminister Untersteller eine andere Sichtweise der Sachlage haben sollten.

Wir möchten Sie bitten diese Informationen bei Ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen – sowohl in Bezug auf die Frage einer KZW Ausweisung innerhalb der Gemarkung Ihrer Kommune, als auch in Bezug auf den Auftrag, dem Sie als Kommune Ihren Vertretern im Nachbarschaftsverband mit auf den Weg geben.

Mit freundlichen  Grüßen,

die Bürgerinitiativen „Retten den Odenwald“, „Gegenwind-Hirschberg“ und „Gegenwind-Schriesheim“

Ansprechpartner: „Rettet den Odenwald“: Richard Leiner ; rettet-den-odenwald@gmail.com

„Gegenwind-Hirscherg“: Karl Brand; karl.brand@gegenwind-hirschberg.de

„Gegenwind-Schriesheim“. Frank Funke; gegenwind-schriesheim@t-online.de

[1] https://rettet-den-odenwald.de/2016/06/

 

[2] Es wurden lediglich Aufgrund von Behördeneinwendungen  KZW aus dem weiteren Planungsverfahren genommen. Siehe z.B. RNZ vom 12.7.2016: Bürgereinwendungen folgenlos zu den Akten gelegt http://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-Buergereinwendungen-gegen-Windenergie-Folgenlos-zu-den-Akten-gelegt-_arid,206223.html

 

[3] http://www.umweltschutzrecht-online.de/Gesetze/BW/LNatSchG_BW04.html

 

[4] Auszug aus der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar Kreises im Zuge der Behördenbeteiligung des Nachbarschaftsverbandes im Rahmen der Erstellung eines Flächennutzungsplanes Windenergie

[5] https://www.wnoz.de/Windenergie-Ministerium-eingeschaltet-e970070f-4644-498d-8268-4df1641f230d-ds

 

[6] RNZ 26.10.2016: Weinheim ruft Ministerium an http://www.rnz.de/nachrichten/bergstrasse_artikel,-Windenergie-Weinheim-ruft-Ministerium-an-_arid,230755.html

 

Odenwälder Zeitung: https://www.wnoz.de/Windenergie-Ministerium-eingeschaltet-e970070f-4644-498d-8268-4df1641f230d-ds

 

 

[7] http://www.heidelberg24.de/region/mannheim-heidelberg-hintergrund-windkraft-rhein-neckar-6596882.html

 

[8] http://www.allgemeine-zeitung.de/wirtschaft/wirtschaft-regional/juwi-soll-windpark-wieder-zuruecknehmen–pfalzwind-gmbh-klagt-auf-rueckabwicklung-des-14-millionen-euro-geschaeftes_16411495.htm

 

[9] https://rettet-den-odenwald.de/2016/10/pfalzwerke-kein-ausbau-der-windkraft-sparte-wegen-mageren-windrenten-in-der-region/