ZfK: Problematische Wirtschaftlichkeit von Windkraft in Baden-Württemberg

Interessant ist ein Artikel in der jüngste Ausgabe der Zeitung für Kommunalwirtschaft:

Dort wird eher aus Sicht der Projektierer bzw. Betreiber bedauert, dass in Bayern wegen planungsrechtlicher Hürden (10 h) kaum noch zugebaut werden dürfte, in Bade-Württemberg wegen der problematischen Wirtschaftlichkeit. Die dort genannten Gründe (Mehrkosten in Waldhöhenlagen) bestätigen die Kritik, welche sowohl das Umwelt Prognose Institut, als auch die BI „Rettet den Odenwald“ gegenüber dem Nachbarschaftsverband bereits geäußert haben.

Ein Argument im Artikel ist allerdings schief: Höhere WKA führen nur dazu, dass während der (in Süddeutschland seltenen) Starkwindzeiten die Ausbeute etwas höher wird (weil in wachsender Höhe die Windgeschwindigkeit zunimmt). Höhere Masten ändern aber nichts an der zu geringen Volllastbenutzungsdauer der Anlagen, weil der Wind in Süddeutschland zu unstet weht. Die Stetigkeit ist für die Wirtschaftlichkeit wichtiger als die Windgeschwindigkeit.

Bei einer weiteren Aussage des Artikels ist Skepsis angebracht: Würde das Ausschreibungsmodell konsequent für alle Projekte gelten, wäre ein Zubau in Baden-Württemberg im Allgemeinen und im Odenwald im Speziellen in der Tat unwahrscheinlich. Das letztendlich verabschiedete derzeitige Ausschreibungsmodell enthält aber so viele Ausnahmen und Schlupflöcher (z.B. für sog. Bürgerwindparks, aber auch bei Netzengpässen), dass in Baden-Württemberg planungsrechtlich ausgewiesene Standorte durchaus noch zum Zuge kommen werden.

Leider hat auch die EU-Kommission bei ihrer beihilferechtlichen Genehmigung  nicht unterbunden, dass Windanlagen umso mehr subventioniert werden können, je windungünstiger der Standort ist.

Eine mangelnde Wirtschaftlichkeit wird also leider auch weiterhin auf absehbare Zukunft kein Hinderungsgrund für den Bau von Windkraftanlagen in Schutzgebieten und im Odenwald sein.