Einwendungen zum Regionalplan Südhessen. Hilfestellung der SGO

Die  2. Offenlage des Regionalplan Südhessen Teilplan Erneuerbare Energien ( TPEE) endet diesen Freitag 19.5.2017 (bis dahin können die Unterlagen in den Rathäusern und Amtsstuben eingesehen werden).  Einwendungen/Stellungnahmen können noch bis 2.6.2017  schriftlich, per Fax oder per E-Mail abgegeben werden.  

Für alle, die noch keine Eindwendung geschrieben haben: Die Schutzgemeinschaft Odenwald (SGO) bietet folgende Unterstützung.

Zu Stellungnahmen und Einwänden zu diesem Plan- Entwurf 2016 (Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie) hat die Schutzgemeinschaft Odenwald als kleine Hilfestellung und Anregung zum Einstieg zwei verschiedene Versionen vorbereitet (reine Muster), die am besten  individuell umformuliert werden. Siehe hier:

Version-Stellungnahme-Offenlage-M

Stellungnahme-ENTWURF-M 

Begründungen zur Ablehnung von Vorrangflächen-V1

Begründungen zur Ablehnung von Vorrangflächen-V1

 

Der Teilplan Erneuerbare Energien wird nun zum zweiten Mal offengelegt. Teilweise wurden die Flächen aus der ersten Offenlage stark verändert. Es sind auch neue dazugekommen.

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Die Unterlagen können seit 3. April bis zum 19. Mai 2017 eingesehen werden. Sie können auch unter folgendem Link abgerufen werden:

https://rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=99f53294d4166a36cf4c4331c137306b

Die Download-Dokumente befinden sich dann rechts auf der dortigen Website.

Die eigenen Stellungnahmen können dann bis zum 2. Juni 2017 schriftlich, per Fax oder per E-Mail abgegeben werden:
BITTE DATUM UND UNTERSCHRIFT NICHT VERGESSEN!!!!!

Regierungspräsidium Darmstadt
III 31.1
Wilhelminenstraße 1 – 3
64283 Darmstadt

Fax: +49 (6151) 12 8914
E-Mail:  Stellungnahmen-TPEE@rpda.hessen.de

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Prinzipiell ist für die Formulierung der Anregungen/ Einwände bzw. Stellungnahmen eine gute Gliederung zu empfehlen.
Dadurch wird den Sach-Bearbeiter/innen eine bessere Zuordnung der Themen ermöglicht und dem Einwand ein besseres Gewicht verliehen.

Obwohl die meisten der vorgeschlagenen Planfächen im Wald liegen und hier thematisch auch viele gemeinsame Begründungen anzuführen sind, bleibt es nicht zu umgehen, dass jede Fläche vor Ort entsprechend kommentiert werden sollte.

Hier sind natürlich die jeweiligen lokalen Bürgerinitiativen gefragt, welche der nachfolgenden Aspekte bei den jeweiligen Flächen zutreffen.

Als Anhaltspunkt nachfolgend in diesem Schreiben eine Liste, die als Grundlage dienen kann. Es ist außerdem ein Word- bzw. ein PDF-Dokument angefügt, in dem einzelne Themen und Begründungen textlich etwas ausführlicher umschrieben sind.

Bei Formulierungsfragen ist es auch möglich, sich bis zum 22.05.2017 an die info@schutzgemeinschaftodenwald.de zu wenden. Wir hoffen dann eine entsprechende Unterstützung leisten zu können.

Nun wünschen wir viel Erfolg bei der Ausarbeitung der persönlichen Stellungnahmen.
Je mehr Bürger sich daran beteiligen, umso höher steigen unsere Chancen, dass dem konzeptlosen und ohne jegliche Vernunft getriebenen Ausbau der Windkraft Einhalt geboten werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Drerup / Karin Weyrich
Schutzgemeinschaft Odenwald

www. Schutzgemeinschaftodenwald.de

THEMENLISTE

Der Wald selbst ist ein Schutzgut

  • Zerstörung des Waldes, Zerschneidung von zusammenhängenden Waldflächen
  • Beeinträchtigung des Waldökosystems (Auswirkungen in vielen Bereichen noch nicht erforscht)
  • Zerstörung des Landschsftscharakters. Umwandlung in eine Industriefläche
  • Erhöhte Gefahr von Waldbrand, Windbruch und Austrocknung / Hitzeschäden bei extremen Temperaturen.
  • Wald hat Erholungsfunktion / Verlust

Beeinträchtigungen/ Gefährdungen für die Anwohner

  • Mindestabstand zu bestehenden Wohnbebauungen (1 km) zu gering, eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung kann so nicht ausgeschlossen werden.
  • Optische Bedrängung aufgrund der immensen Größe der Anlagen.
  • Gesundheitliche Beeinträchtigung und mögliche Schädigung durch Infraschall, Lärmbelästigung, Blinklicht und Schlagschatten.
  • Eiswurf: Wie die Erfahrung zeigt besteht im Winter auch bei installierter Abtautechnik Gefahr durch Eis.
  • Trinkwassergefährund: Einige der Planflächen befinden sich in Wasserschutzgebieten.

Erholung:

  • Verlust von Naherholungsgebieten / Tourismusregionen. (Verweise zu aktuellen Studien siehe hier) – mit negativen Folgen für den Klimaschutz.
  • Denkmalschutz (siehe z.B. hier)

Artenschutz

  • Gefährdung / Bedrohung zahlreicher Arten (v.a. Greifvögel und Fledermäuse; Schwarzstorch,..) Siehe hierzu auch die Studie „Windkraft im Wald“
  •  Zugvögel: Zweimal im Jahr Kranichzug. Zugfledermäuse: Existenz ist zwar bekannt aber Routenverlauf der Züge bis heute nicht erforscht.
  • Gefahr für die in der Nähe befindlichen Vogelschutzgebiete

Wertverlust:

  • Wertverlust der Grundstücke bei Nachbarschaft zu einem Windenergie-Industriegebiet. Siehe z.B. hier
  • Zerstörung von über Jahrhunderten hinweg gewachsenen Sozialgemeinschaften.
  • Bevölkerungsabwanderung und absterbende Gemeinden.

Windgeschwindigkeit

  • Windpotentialkarte des TÜV SÜD weist zu hohe Windgeschwindigkeiten über Waldflächen und den Waldrändern aus.

Mangelhafte Planungsbegründung

  • Untauglichkeit der 2% Flächenbegründung
  • Mangelnde Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Windkraftausbaus im Odenwald: Völliges Versagen der auf Windkraftausbau fokussierten deutschen Klimaschutzpolitik: Trotz eines massiven Zubaus von mehr als 28.000 WKAs ist Co2 Ausstoss im Stromsektor noch immer auf dem gleichen Niveau wie 2010. Deutschland verfehlt seit 7 Jahren immer stärker die Klimaschutzziele. Selbst die eigene Expertenkomission der Bundesregierung fordert Abschaffung der EEG Windkraftfördeurng und statt dessen eine auf CO2 Abgaben basierenden Klimaschutzpolitik
  • Grundlegende technische und ökonomische Probleme nicht annähernd gelöst / Praktikabel umsetzbar (Speichertechnologie, Netzkapazitäten, ergänzende Kraftwerke)

Soziales

  • Unsoziale Umverteilung von Geldern aufgrund von Förderungen (Subventionen), Sozial Schwache sind besonders hart getroffen.