Naturschutzinitiative e.V. fordert: Odenwald und Spessart müssen von Windenergieanlagen frei bleiben

Naturschutzinitiative e.V. (NI) lehnt Teilplan „Erneuerbare Energien“ für die Region Odenwald ab – Odenwald und Spessart müssen von Windenergieanlagen frei bleiben!

Naturschutzverband sieht EU-Vorgaben im Regionalplan nicht erfüllt.

Bürger sollen sich auch weiterhin für den Erhalt ihrer einzigartigen Landschaft einsetzen.

PRESSEMITTEILUNG  der Naturschutzinitative e.V. vom 20.07.2017

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) sieht die Aufstellung des Teilplans „Erneuerbare Energien“ zum aktuellen Regionalplan Südhessen nicht nur für einzelne Wind-Vorranggebiete kritisch. Eine Untersuchung der Aufstellung mit 35 Vorranggebieten im Raum Odenwald kommt zum Ergebnis, dass die Vorgaben der EG-Richtlinie 2001/42/EG über das Verfahren der „SUP-Richtlinie“ (Strategische Umweltprüfung) regionalplanerisch nicht hinreichend umgesetzt wurden.

„Artenschutzkonflikte sowie Wasserschutz- und Landschaftsschutzkriterien sind im Umweltbericht der Regionalplanung vernachlässigt und in vielen Fällen schlicht fehlerhaft“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Für die Untersuchung des Teilplans beauftragte die NI das regionale Fachbüro proreg des Geographen Michael Hahl, Waldbrunn. Die fachliche Expertise zeigt auf, dass der Regionalplanungsträger die Pflicht habe, bei konkreten Anhaltspunkten etwa zu Brut- und Nahrungshabitaten den Sachverhalt im Planungsgebiet abzuwägen und zu bewerten. Das Raumordnungsgesetz sieht zudem vor, soziale und wirtschaftliche Ansprüche mit den ökologischen Funktionen des Raums in Einklang zu bringen, wozu der Lebensraum- und Artenschutz gehören. Ebenso seien die Schutzgüter Wasser, Landschaft und Sach- und Kulturwerte von einer ungenügenden Ermittlung und Abwägung betroffen, vor allem bei den Wasserschutzgebieten sowie bei speziellen Kriterien, die aus dem Status eines „UNESCO Global Geopark“ hervorgehen.

Die Stellungnahme der Naturschutzinitiative e.V. kritisiert zunächst artenschutzfachliche Versäumnisse bei der Bewertung des bereits nachgewiesenen Vorkommens zahlreicher Anhang-I-Arten der Vogelschutz-Richtlinie der EU. Dabei geht es um lokale Populationen des Schwarzstorchs, des Rotmilans und vieler weiterer Arten, welche die Lebensräume der Kulturlandschaft Odenwald mit ihren FFH-Fließgewässern essenziell als Brut- und Nahrungshabitate nutzen. Betroffen sind die Waldökosysteme im südlichen Teil des Mittelgebirges ebenso wie das naturnahe Offenland etwa im Reinheimer Hügelland.

Auch FFH-Arten – darunter zahlreiche Fledermausarten – werden im Umweltbericht zu wenig berücksichtigt. Zustandsverschlechterungen der FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete gehen damit einher, die im Kontext des europäischen Schutzprogramms „Natura 2000“ nicht hinnehmbar seien, so Harry Neumann. Bei der Regionalplanung fehlten zudem die nach SUP-Richtlinie vorgeschriebenen Abwägungen derjenigen „kumulativen Auswirkungen“, die sich aufgrund der Vielzahl von Vorranggebieten aufsummieren, sowie die Prognosen zu mittel- und langfristigen Effekten.

Diese Defizite auf Seiten des Regionalplanungsträgers betreffen zudem die zahlreichen Wasserschutzgebiete, für die Risiken durch wassergefährdende Stoffe bei Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zu erwarten sind, nicht zuletzt dort, wo einst Odenwälder Altbergbau mit entsprechend großflächiger Exploration betrieben wurde, wie etwa am Kahlberg im Kreis Bergstraße oder am Silberberg bei Ober-Ramstadt. Ein weiterer unterschätzter Aspekt seien – neben dem schützenswerten Landschaftsbild mit seinen Burgen und Denkmälern – die Stätten des geologischen Erbes, die es in einem „UNESCO Global Geopark“ ausdrücklich zu bewahren gelte. Im Sinne der SUP-Richtlinie gehören diese zum Schutzgut der Sach- und Kulturwerte.

„Es fehlt für die Regionalplanung“, so Geograph Michael Hahl, „eine angemessene Ermittlung und Bewertung all dieser „Geotope“ durch GIS-Bearbeitungen und Visualisierungen“. Außerdem sei eine noch immer ausstehende Entscheidung der UNESCO, wie man bezüglich des Ausbaus der Windenergie in „UNESCO Global Geoparks“ verfahren wolle, zunächst abzuwarten, damit die hochwertige Ausweisung bei der nächsten Evaluation nicht wieder entzogen werde.

Aus naturschutzfachlichen Gründen und besonders auch zum Schutz des Landschaftsbildes lehnt die NI die Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern, im naturnahen Offenland, in Naturparken, Landschaftsschutzgebieten und in allen weiteren Schutzgebieten einschließlich der Natura 2000 Gebiete grundlegend ab.

Insbesondere Odenwald und Spessart sind wegen ihrer hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit und des herausragenden Landschaftsbildes von Windenergie freizuhalten. Die hessische Landesregierung sollte in diesem Fall dem Beispiel im benachbarten Rheinland-Pfalz folgen:

Hier wird das gesamte von der UNESCO anerkannte Biosphärenreservat Pfälzerwald auf einer Fläche von 180.000 Hektar von Windenergie freigehalten, um den Landschaftsraum zu schützen und um die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Gebietes zu erhalten. Das gleiche gilt für Odenwald und Spessart.

„Wir bitten die Bürger in Hessen, sich auch weiterhin für den Erhalt ihrer einzigartigen Landschaften einzusetzen und keine Zerstörung durch Windkraft zuzulassen“, erklärte der hessische Landesvorsitzende der NI, Harry Neumann.

Foto:
Wald-Michelbach, Harry Neumann/Naturschutzinitiative e.V.

 

Für Rückfragen

Harry Neumann, hessischer Landesvorsitzender der NI
Michael Hahl M.A., Geograph, Projektbüro proreg, Waldbrunn