Corona genutzt für Aushöhlung der Öffentlichkeitsbeteilligung! Dramatische Folgen für Umweltschutz und Bürgerinteressen befürchtet.

Klimaschutz wurde seit Jahren dazu instrumentalisiert um mühsam erkämpfte Natur- und Umweltschutzstandards wieder abzubauen. Siehe z.B. hier. 

Die Corona-Pandemie wurde nun ebenfalls dazu genutzt die für Projektierer und Bauvorhabenträger lästige Beteiligung der Öffentlichkeit auszuhöhlen. Entsprechende Vorschläge wurden von die Inreressen der Windkraftlobby vertretenden Umweltrechtskanzleien bereits im März diskutiert.  Gerade im Odenwald waren es oft die Erörterungstermine an denen vielen Bürgerinnen und Bürgern erst bewusst wurde, dass sie mit ihren Bedenken gegen die Windkraftpläne nicht allein sind. Die „analoge“ Öffentlichkeitsbeteilligung war und ist ein wichtiges Forum auf dem Bürgerinnen und Bürger sich zusammenschliessen um gemeinsam politisch aktiv zu werden. Das ist lebendige Demokratie!

„Im Rekordtempo und von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wurde das „Planungssicherstellungsgesetz“ durch den Bundestag gejagt. Es gilt insbesondere für alle bau-, umwelt- und immissionsschutzrechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren, also gleichermaßen für Straßenbau, Stromtrassen, Windparks, Gasfracking, Genmais etc., und ist am 15. Mai 2020 vom Bundesrat verabschiedet worden. Mit der Begründung, Planungs- und Genehmigungsverfahren auch in „Pandemie-Zeiten“ ungehindert vorantreiben zu können, kann die gesamte Öffentlichkeitsbeteiligung ins Internet verbannt werden, d.h. Planungsunterlagen müssen nicht mehr physisch ausgelegt und statt des Erörterungstermins – dem wirksamsten Element der Beteiligung von Bürgern, Kommunen und Verbänden – genügt nun eine (schriftliche) „Online-Konsultation“. Ob sie stattdessen eine Video- und Telefonkonferenz anbietet, steht im Ermessen der Genehmigungsbehörde! Das gilt für alle Verfahren, in denen die Öffentlichkeitsbeteiligung vor dem 31.03.2021 beginnt – und dann bleibt es bei dieser Vorgehensweise bis zum Abschluss des Verfahrens, längstens bis 31.12.2025!! 

Die Forderung von 34 Umweltverbänden und Bürgerinitiativen (denen für ihre Stellungnahme genau ein Wochenende Zeit gelassen wurde) und der LINKEN, Erörterungstermine bis 30.09.2020 auszusetzen, blieben unbeachtet: https://www.oekonews.at/?mdoc_id=1160169,    https://www.ralph-lenkert.de/nc/aktuell/detail/news/demokratieabbau-bei-planungsrecht-verhindern/,    s. auch: https://www.gegen-gasbohren.de/  – völlig irrelevant wieder einmal die GRÜNEN (Enthaltung bei der Abstimmung): https://www.ingrid-nestle.de/presse/keine-beschraenkung-der-oeffentlichkeitsbeteiligung/ 

Es geht weiter: CDU/CSU und SPD haben bereits in einem Antrag im Innenausschuss bekundet, dass sie prüfen wollen, welche Elemente des Planungssicherstellungsgesetzes auch über die pandemische Lage hinaus Anwendung finden sollen! https://www.dielinke-en.de/nc/ortsverbaende/schwelm/seite/2/

 In der Ablehnung der Nacht und Nebel Aushöhlung der Bürgerrechte sind sich offenbar alle Natur- und Umweltschutzgruppen einig. Hier stellvertretend die ablehnende Stellungnahme des BUND.