Das jahrelange Ringen um eine Windkonzentrationszone (WKZ) im Weinheimer Wald hat – zumindest Vorläufig – ein glückliches Ende gefunden: Um eine WKZ auf dem „Goldkopf“ ausweisen zu können (Foto) hatte die Stadt Weinheim beantragt das dortige Landschaftsschutzgebiet (LSG) zu „zonieren“ – also faktisch die Natur- und Landschaftsschutzregelungen des LSG dort abzuschaffen. Aber: Was inoffiziell bereits seit Jahren bekannt war ist nun offiziell: Das Landratsamt bemängelte bei dem geplanten Eingriff die Verhältnismäßigkeit. Der an diesem Standort im Wald angerichtete Schaden an Natur und Landschaft steht in keinem Verhältnis zu dem anführten Nutzen durch Klimaschutz – eine Genehmigung zur Zonierung verweigert die Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt Rhein-Neckar) deshalb. Damit sind die Windkraftpläne der Stadt Weinheim gescheitert – ohne „Zonierung“ des LSG ist Windkraft dort nicht möglich. Der diese Woche – einen Tag vor dem 5. Weinheimer Windkraftforum – verkündeten Entscheidung des Landratsamtes ging ein jahrelanger „Windkraftkrimi“ zwischen Umweltministerium, Landratsamt, Regierungspräsidium und der Stadt Weinheim voraus. Der Vorgang hat durchaus Bedeutung für die geplanten Windkronzentrationszonen im Nachbarschaftsverband Mannheim-Heidelberg. Hier ein ausführlicher Blick auf den Vorgang:
