Pressemitteilung von MUNA e.V.:
Nachdem die Windkraftlobby seit Wochen Alarm schlägt, der Ausbau der Windkraft würde
stocken, hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ein Krisentreffen für den 05.09.2019
anberaumt. Man will sich u.a. mit rechtlichen Fragen zur Genehmigung beschäftigen und auch
damit, wie die anvisierten Ausbauziele durch erneuerbare Energien bis 2030 erreicht werden
können.
Der vom Bundesverband WindEnergie (BWE) aufgestellte „Aktionsplan für mehr Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land“ ist lang. Insbesondere der Artenschutz soll weiter aufgeweicht werden! Man fordert bei genehmigungsrechtlichen Unklarheiten künftig „im Zweifel für die Windenergie“ zu entscheiden. Außerdem sollen die Ausnahme-Regeln des Naturschutzgesetzes dahingehend geändert werden, dass die Installation von Erneuerbare-Energie-Anlagen „im dringenden Klimaschutzinteresse und damit besonderem Naturschutzinteresse ein Ausnahmetatbestand im Sinne dieser Vorschrift ist.“
Bei diesen Forderungen der Windkraftlobby wird die Rolle der Windindustrie als
Hauptgefährdungsfaktor für bestimmte Populationen von Vogel- und Fledermausarten
heruntergespielt, wissenschaftliche Erkenntnisse und Studien werden ignoriert bzw. sogar
verdreht.
Mit dem derzeitigen Windindustrieausbau kommt es in Deutschland immer wieder zu Verstößen gegen sämtliche internationale Abkommen zum Schutz wandernder, wildlebender Tierarten, wie der Niedergang mehrerer Fledermausarten und Vogelarten zeigt, sowie gegen europarechtliche und nationale Verpflichtungen.
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