Odenwälder Manifest zum Schutz der Menschen, der Natur und der Kulturlandschaften vor einer falschen Energiepolitik
im Februar 2016
1. Abschaffung des EEG und Beschränkung auf das ggf. wirksamer auszugestaltende europäische Emissionshandelssystem. Kein deutscher Sonderweg beim Klimaschutz!
Deutschland hat mit seinem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)1 einen Sonderweg eingeschlagen und den Europäischen Emissionshandel faktisch außer Kraft gesetzt. Damit hat es den einzig wirksamen Weg, alle potenziellen industriellen Emittenten zur CO2-Einsparung zu bringen, indem die Emissionen dort eingespart werden, wo dies am kostengünstigsten möglich ist, aufgegeben. Außerdem belastet es, durch die bei der Windkraft unvermeidbaren enormen Schwankungen der Stromerzeugung bei weiter ungehemmtem Zubau zusätzlicher Anlagen, die Europäischen Strommärkte immer stärker. Für die Abnahme von Überschüssen, die immer häufiger auftreten, muss auch noch bezahlt werden.
2. Das vollkommen ausgeuferte System der planwirtschaftlichen Subventionen muss statt eines immer weiteren Ausbaus auf ein marktbasiertes System zurückgeführt werden.
Durch ein inzwischen unüberschaubares Gewirr an Subventionstatbeständen wurde ein System geschaffen, das in hohem Maß sozial ungerecht ist, einigen Wenigen enorme Privilegien verschafft, den Verbrauchern Wirtschaftskraft entzieht und auf Dauer nur durch immer neue Regularien am Leben erhalten werden kann. Planwirtschaftliche Widersinnigkeiten wie die besondere Förderung von Windkraftanlagen in Schwachwind-gebieten sind nur Extrembeispiele für die völlige Entgleisung dieses Systems, das dringend beendet werden muss.
3. Endlich eine ehrliche Darstellung von Kosten, Nutzen und den enormen Risiken der deutschen Energiewende.
Sowohl die Bundesregierung als auch die hessische Landesregierung betreiben einen enormen propagandistischen Aufwand, um die Energiewende als Erfolg darzustellen. Das Primat des Klimaschutzes darf nicht dazu führen, dass die Wahrheit auf der Strecke bleibt. Die Bundes- und die Landesregierung sind aufgefordert, unverzüglich die politische Kraft für eine ehrliche Kosten-/Nutzenanalyse aufzubringen. Die deutsche Energiewende muss endlich den Beweis erbringen, dass sie zu einer nennenswerten CO2-Reduktion im Land führt.
4. Gleiche Genehmigungserfordernisse für Windkraftanlagen wie für andere industrielle Vorhaben.
Windkraftanlagen sind industrielle Stromerzeugungsanlagen. Die Auswirkungen auf die Umwelt sind daher nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen wie bei der Genehmigung anderer industrieller Anlagen. Genehmigungen sind nur noch dort zu erteilen, wo keine schädlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung möglich sind und mindestens die Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes sowie des Denkmalschutzes gleichberechtigt anhand korrekt erstellter und umfassender Erhebungen geprüft werden. In Anbetracht der zunehmenden Anlagenhöhen sind die Mindestabstände zu Wohngebieten zu vergrößern statt zu verkleinern .
5. In intakten Waldgebieten wie dem Odenwald sind Windkraftanlagen genauso abzulehnen wie vor bedeutenden Kulissen des kulturellen Erbes.
Die Auswirkungen des bereits realisierten und erst recht des noch geplanten Ausbaus der Windkraftanlagen in den bewaldeten Mittelgebirgen Deutschlands kommen einer ökologischen Katastrophe nahe. Die Auswirkungen auf Böden, Gewässer, Fauna, Flora, auf Ästhetik, Erholungs- und Erlebniswert und nicht zuletzt auf die Gesundheit, die wirtschaftliche Basis (Tourismus) der dort lebenden Menschen und ihr Eigentum, das mit Ausnahme der Grundstücke, auf denen WKA stehen, oft mehr als 1/3 seines Wertes verliert, sind enorm. Die umliegenden Ballungszentren verlieren ihre Naherholungsgebiete und die Menschen kommen von den Städten statt in eine erlebnisreiche Natur in neue Industrielandschaften. Wirksamer Natur-, Landschafts- und Artenschutz lässt sich nur über die Ausweisung und Einhaltung von Tabu- und Schutzflächen erreichen.
6. Keine Privilegierung von Windkraftanlagen.
Die Privilegierung von Windkraftanlagen, insbesondere im Außenbereich nach § 35 Abs.1 BauGB, muss wegen der unverhältnismäßigen negativen Auswirkungen sofort beendet werden. Windkraftvorhaben können nur dann noch zulässig sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass alle Belange von Arten-, Natur-, Gewässer-, Landschafts- und Denkmalschutz gewahrt sind und die Wahrung anhand korrekt erstellter und umfassender Erhebungen belegt ist.
7. Kein Bau von Windindustrieanlagen ohne Zustimmung der betroffenen Bevölkerung.
Der spezifische Landschafts- und Flächenverbrauch für Windindustrieanlagen ist enorm und bei Weitem größer als bei jeder anderen Art der Energieerzeugung. Die Auswirkungen auf die unmittelbar betroffene Bevölkerung, durch Eingriff in ihre Lebenssphäre und auf die sie umgebende Natur, sind erheblich. Windindustrieanlagen sollten daher nur noch dort gebaut werden, wo nachweislich eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung dies befürwortet. Dies ist durch Bürgerbefragung zu ermitteln.
S1 Letzte Fassung: Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498) geändert worden ist