Pressemitteilung der BI Gegenwind Siedelsbrunn und Ulfenbachtal vom 5.02.2017
Dr. Glatzl, der Anwalt der Bürgerinitiativen BI Gegenwind Siedelsbrunn und Ulfenbachtal schreibt im Namen der von ihm vertretenen Bürgerinaititiven am heutigen Sonntag, dem 5.2.2017:
„Die Windkraftanlagen [am Stillfüssel] wurden am 30. Dezember 2016 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion genehmigt, obwohl weitere Einwendungen gegen das Bauvorhaben eingereicht wurden. Diese wurden offensichtlich ohne weitere Prüfung unberücksichtigt gelassen. Die Genehmigung erfolgte damit entgegen allen naturschutzrechtlichen Vorgaben, da seitens der von mir vertretenen Bürgerinitiativen ein Schwarzstorchhorst in unmitelbarer Nähe zu den geplanten Windkraftanlagen aufgefunden wurde (Fund wurde von der staatlichen Vogelschutzwarte in Hessen bestätigt) und der gutachterliche Nachweis eines – die Genehmigung ausschließenden – Revierzentrums des Schwarzstorches gelungen war.
Gegen die entsprechende Genehmigung wurde form- und fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt erhoben. Ein vorläufiger Bau- und Rodungsstop ist beantragt.
In den Auflagen des Genehmigungsbescheides des Regierungspräsidiums Darmstadt ist eine baubiologische Begleitung gefordert. Das hierfür vom Betreiber (Entega regenerativ GmbH) beauftragte Büro hat nun am 31. Januar 2017 einen Bruthorst eines Uhus oder Waldohreule offensichtlich bewußt zerstört. Beide Vogelarten sind in Deutschland und in der EU streng geschützt und Bruthorste dürfen nicht angetastet werden. Das Vorgehen des vom Betreiber beauftragten Büros sollte zunächst vertuscht werden. Dies läßt sich aus den Telefonaten mit der Büroleitung und der oberen Naturschutzbehörde entnehmen, die über den Vorgang hinweggehen wollten und eine Fortsetzung der Arbeiten zunächst billigten und anordneten. Dank der Aufmerksamkeit der Bürgerinitiativen konnte jedoch die Polizei eingeschaltet werden. Erst nach polizeilicher Aufnahme des Schadens (siehe Foto) änderte die obere Naturschutzbehörde am Regierungspräsidium Darmstadt seine bisherige Auffassung, daß die Horstzerstörung unerheblich sei und verfügte darauf dann aber Einstellung der Arbeiten.
Gegen die betreffenden Mitarbeiter des Büros sowie gegen die obere Naturschutzbehörde wurde durch die Bürgerinitiativen Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz erhoben. Den Bürgerinitiativen stellt sich die Frage, ob hier möglicherweise sogar mit Absicht ein artenschutzrelevanter Bruthorst zum Verschwinden gebracht werden sollte, um diesen für die geplanten Bauarbeiten aus dem Weg zu haben. Hier hoffen die Bürgerinitiativen auf Aufklärung durch die zuständige Staatsanwaltschaft und die untere Naturschutzbehörde…“