Kurze Chronologie zur Zerstörung des Natur- und Landschaftsschutzes im Odenwald

Obwohl der Odenwald seit 2015 als UNESCO Park Weltkulturerberang [1] erhalten hat sind Natur- und Landschaft dort heute schlechter geschützt als jemals zuvor. Die Gründe dafür sind auf 4 Ebenen zu finden:

  1. Systematische Abschaffung des Natur- und Landschaftsschutzes im Odenwald durch Gesetzesänderungen, Erlasse und Verordnungsänderungen in den letzten Jahren
  2. Eine haarsträubende, rechtlich höchst umstrittene Genehmigungspraxis des Regierungspräsidiums Darmstadt im Odenwald
  3. Eine „Blindheit“ der Naturschutzverbände bei Naturzerstörungen durch regenerative Energieerzeugung. Ursache dafür ist nicht zuletzt eine enge personelle Verflechtung bei Interessen aus Naturschutz, Politik und Windkraftlobby
  4. Generelle Mängel und Schwächen des Naturschutzes, die von der Windkraftlobby im Odenwald konsequent für die eigenen Interessen genutzt wird

1.) Systematische Abschaffung des Natur- und Landschaftsschutzes im Odenwald durch Gesetzesänderungen, Erlasse und Verordnungsänderungen

  • 2008[2] (Hessen): Aufhebung der großen Landschaftsschutzgebiete unter der CDU (CDU regiert mit absoluter Mehrheit) von Roland Koch.  Im Odenwald gibt es seither in Hessen keine Landschaftsschutzgebiete mehr.
  • 2012 (Ba-Wü): Entmachtung der Regionalplanung durch Änderung des Landesplanungsgesetzes durch die Grün-Rote Landesregierung Kretschmann. Dies bedeutet faktisch die Aufhebung der Raumordnung – dem Grundpfeiler des Naturschutzes: Es ist seither nicht mehr möglich größere zusammenhängende Naturräume wie z.B. die Wälder der Bergstrasse oder des Odenwaldes vor Windindustrieanlagen zu schützen. Die Regionalplanung hat seither keine Möglichkeit Windkraftplanungen der vielen kleinen Kommunen zu steuern.[3]
  • 2012 (Ba-Wü): Windenergieerlass des Grünen Umweltministers Untersteller: Parallel zur Entmachtung der Regionalplanung erlegt Untersteller mit diesem Erlass den Kommunen die „Pflicht“ auf innerhalb ihrer Gemarkungen der Windkraft „substanziell“ Raum zu geben und Windkonzentrationszonen (WKZ) auszuweisen [4]. Durch diese Verlagerung der Ausweisung von Windkraftzonen von der Regionalplanungsebene auf die kommunale Ebene wird ein „Wildwuchs“ von WKA (also eine kleinräumige Verbreitung von WKA)  durch die Landesregierung geradezu forciert.  Einige Kommunen wie z.B. die Verbandsgemeinden Schönau, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach weigern sich aber letztlich diesen „Verpflichtungen“ nachzukommen – und weisen keine WKZ auf ihren Gemarkungen aus. Ferner beinhaltet der Windenergieerlass einen Abbau des Artenschutzes durch die Aufweichung des Tötungsverbotes geschützter Tierarten.  Laut des Erlasses des Grünen Umweltministers können „sonstige zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“, (z.B. „Klimaschutz“) als Rechtfertigung für Ausnahmen vom Tötungsverbot geschützter Arten zu Gunsten der Windenergie gelten (!). In einem Rechtsgutachten [5]weist die Kanzlei Cemmerer Lenz darauf hin dass der Erlass des GRÜNEN Ministers hier gegen höherrangiges EU Artenschutzrecht verstößt[6].  Ferner wurden mit dem Windenergieerlass auch in Baden-Württemberg Landschaftsschutzgebiete (LSG)  für Windkaft geöffnet: Nach der Vorstellung des Grünen Umweltministeriums können innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes Zonen für WKA ausgewiesen werden in denen der Schutz des LSG nicht gilt. Das ist nichts anderes als eine faktische Abschaffung von  LSG durch die GRÜNE Landesregierung – jedoch ohne sich politisch die Blöße geben zu müssen die LSG auch formal abzuschaffen wie einst Roland Koch in Hessen. Gleichermaßen öffnet der Windenergieerlass auch Natura 2000 Gebiete (Europäische Naturschutzgebiete) für Windkraft.
  • 2014 (Ba-Wü): Änderung der Naturparkverordnung des Naturparks Neckartal-Odenwald. Ziel der Änderung ist eine Entmachtung der unabhängig entscheidenden Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt zugunsten des an Weisungen aus dem Grünen Umweltministerium gesundenden Regierungspräsidium Karlsruhe – womit der Bau von Windkraftanlagen erleichtert wurde: Bisher war für die Zulassung von Windenergieanlagen im Naturpark die schriftliche Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Naturparkverordnung erforderlich. Durch die Änderung von § 2 Abs. 3 S. 3 der NP-VO (Erklärung zur Erschließungszone) entfällt auf diesen Flächen der Erlaubnisvorbehalt nach § 4 der Naturparkverordnung. Die Zustimmung  des Landratsamtes im Rahmen der Naturparkverordnung  ist seither  beim Bau von Windkraftanlagen im Naturpark Neckartal-Odenwald nicht mehr nötig.[7]
  • 2015 (Baden-Württemberg): Umweltministerium ignoriert den im Helgoländer Papier der deutschen Vogelschutzwarten genannten Schutzabstand zwischen Rotmilanbrutpaar und WKA[8]. Statt der 1500 m des Helgoländer Papiers gelten in Baden-Württemberg nur 1000 m[9].
  • 2016 „Lex Lindscheid[10]“: Abschaffung des Schutzes der Mopsfledermaus in Hessen: Bis Mitte 2016 galt ein Schutzabstand von fünf Kilometern für Windkraftanlagen (WKA) zu den Wochenstuben der Mopsfledermaus. Umweltministerin Priska Hinz (GRÜNE)[11] hat in einem ersten Erlass im Juni die Darmstädter Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid (GRÜNE) angewiesen, den Mindestabstand zunächst auf 1 000 Meter zusammenschnurren zu lassen.[12] Nach einem zweiten Erlass muss er gegebenenfalls nur noch 200 Meter betragen.[13] Unklar ist, ob es sich bei der 200-Meter-Regelung um eine „Lex Lindscheid“ handelt, weil in Südhessen im Odenwald der Windradausbau forciert werden muss. Ein Sprecher des Umweltministeriums konnte jedenfalls nicht sagen, ob auch an die Regierungspräsidien Gießen und Kassel Erlasse zum Mindestabstand versendet wurden.[14]
  • 2016: In Hessen wird mit einer Gesetzesnovelle der Denkmalschutz zugunsten von Windkraft abgebaut. [15]

2.) Eine haarsträubende, rechtlich höchst umstrittene Genehmigungspraxis des Regierungspräsidiums Darmstadt im Odenwald

Unter der grünen Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid kam es zu einer Reihe rechtlich strittigen und auch noch immer vor Gericht anhängigen Genehmigungen von Windindustrieanlagen in den Wäldern des Odenwaldes

  • 2015/2016 Greiner Eck: Obwohl die Europäischen Naturschutzgebiete (Natura 2000/FFH Gebiete) in Hessen zunächst Ausschlussgebiete für Windkraft sind erteilte das Grün geführte Regierungspräsidium Darmstadt eine Ausnahmegenehmigung für den Bau von 5 WKA im Greiner Eck. Der zunächst im Regierungspräsidium Darmstadt für die Genehmigung zuständige Beamte (Biologe) wurde versetzt (in den Themenbereich Flüchtlinge/ Asylanträge) nachdem er den Projektierern die Erstellung eines Fledermausgutachtens auferlegte. Eine für eine solche Ausnahmegenehmigung obligatorische und wesentlich umfangreichere Umweltverträglichkeitsprüfung wurde dem Windkraftbetreiber vom Regierungspräsidium explizit erlassen.  In der Regionalversammlung Südhessen warb die Regierungspräsidentin Lindscheid als Chefin der Genehmigungsbehörde sinngemäß mit dem Argument der Ausnahmegehemigung müsse schnell zugestimmt bevor  der Protest in der Bevölkerung zunehme. Im Schwarz/Grün regierten Hessen scheiterte die Zustimmung der Regionalversammlung fast daran dass die CDU Abgeordneten Bedenken gegen WKA in einem Natura2000 Gebiet hatten – doch die SPD sprang ein und verschaffte den Grünen die nötige Mehrheit).  Die Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden hatte zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit Einwände und Einsprüche zu erheben. Der Bürgermeister einer der betroffenen Kommunen wurde durch ein Amtsenthebungsverfahren abgesetzt da er den Stadträten wichtige Informationen zu negativen Auswirkungen der WKA vorenthalten hatte (Trinkwasserschutz/ Denkmalschutz). Zahlreiche gravierende Verstöße gegen die genehmigungsauflagen blieben ungeahndet durch das Regierungspräsidium. U.a wurde arsenhaltiger Schotter  im auch als Trinkwassereinzugsgebiet gienenden Naura2000 Gebiet verbaut. Gegen den Bau der WKA wurde von verschiedenen Seiten geklagt. Die Schnellentscheidung des Gerichts über einen sofortigen Baustopp dauerte mehr als ein Jahr und fiel erst nachdem die WKA standen. Die Hauptklagen sind noch anhängig.
  • Dezember 2016: „Operation Abendsonne“:

 

[1] https://www.unesco.de/kultur-und-natur/geoparks/geoparks-deutschland/unesco-geopark-bergstrasse-odenwald

[2]https://www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/natur_umwelt_landwirtschaft_tierschutz/70_umwelt__naturschutz__laendlicher_raum/umweltbericht/natur___landschaft/schutzgebiete/landschaftschutzgebiete/landschaftschutzgebiete_1.html

[3] https://www.akbw.de/service/fuer-die-presse/2012-2011-2010/aenderung-landesplanungsgesetz.html

[4] https://www.akbw.de/baukultur/landschaftsarchitektur/windenergie/stellungnahme-zum-windenergieerlass.html

[5] https://bnn.de/lokales/ettlingen/windkraft-europaeische-entscheidung-einfach-ignoriert

[6] https://www.caemmerer-lenz.de/images/cl-pressemitteilung%2005-10-2017/$file/cl-pressemitteilung%2005-10-2017.pdf

[7] https://www.openpetition.de/petition/online/erhaltet-den-naturpark-neckartal-odenwald-keine-aenderung-der-naturparkordnung

[8] https://www.welt.de/wirtschaft/energie/article145280864/Energiewende-toetet-Deutschlands-heimliches-Wappentier.html

[9] https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/6000/15_6786_D.pdf

[10] https://www.allgemeine-zeitung.de/politik/hessen/die-mopsfledermaus-und-das-windrad_17761538

 

[11] Fachliche Ausbildung der Umweltministerin Hinz: „Nach der Mittleren Reife an der Realschule Herborn 1974 besuchte Priska Hinz die Fachschule für Sozialpädagogik in Limburg an der Lahn, die sie 1977 als Erzieherin abschloss. Anschließend war sie in einem Kinderheim in Herborn tätig und übernahm 1979 die Leitung einer Kindertagesstätte in Frankfurt am Main. 1982 wechselte sie als Mitarbeiterin zur Landtagsfraktion der Grünen im Hessischen Landtag.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Priska_Hinz#Leben_und_Beruf

 

[12] https://naturschutz-initiative.de/pressemitteilungen/30-archiv-pressemitteilungen/135-pressemitteilung-36

 

[13] https://kleineanfragen.de/hessen/19/3625-erlass-mopsfledermaus-und-windkraftanlagen

 

[14] https://www.allgemeine-zeitung.de/politik/hessen/die-mopsfledermaus-und-das-windrad_17761538

 

[15] https://rettet-den-odenwald.de/2016/12/hessisches-denkmalschutzgesetz-zugunsten-von-windkraft-geaendert/