Hessisches Denkmalschutzgesetz zugunsten von Windkraft geändert

Jetzt ist auch der Denkmalschutz an die Interessen der Windkraftlobby angepasst worden. Das wird dann folgendermaßen verkauft: Der Denkmalschutz wurde „entstaubt“ und „Erstmals ist auch der Klima- und Ressourcenschutz verankert.Was das konkret bedeutet sieht man beim Streit um die WIndkraft auf dem Taunuskamm. Hier sahen u.a. auch die unteren Denkmaschutzbehörden keine Genehmigungsmöglichkeit für die Windturbinen. Doch diese Behörden wurden mit dem neuen Gesetz entmachtet:

„Die Behördensprecherin wies auch auf das neue hessische Denkmalschutzgesetz hin, das am 6. Dezember in Kraft getreten ist. Darin heißt es, dass das RP „allein im Benehmen mit der Denkmalfachbehörde“ entscheidet und die Beteiligung der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt nicht relevant ist.“ Siehe FR vom 16.12.2016