Stadtteilverein Handschuhsheim lehnt Windkonzentrationszonen einstimmig ab

Der Stadtteilverein Handschuhsheim/ Heidelberg hat in einer Sitzung am 28.10.2015 die Ausweisung von Windkonzentrationszonen im Wald einstimmig abgelehnt.

Der Stadtteilvererein schreibt auf seiner Seite (siehe: http://www.tiefburg.de/windkraftwerke.htm)

Der Stadtteilverein Handschuhsheim e.V. hat sich deshalb am 28.10.2015 auf seiner Sitzung des erweiterten Vorstands, bei der satzungsgemäß der Vorstand des Stadtteilvereins und die Vorsitzenden seiner (an diesem Tag anwesenden 22) Mitgliedsvereine vertreten sind, mit dem Entwurf des Flächennutzungsplans Windenergie des Nachbarschaftsverbandes befasst und lehnt durch einstimmigen Beschluss die vorgesehenen Konzentrationszonen Wind im Wald ab. Er wird deshalb Einspruch erheben gegen die geplante Ausweisung der Konzentrationszonen Wind

  –  KZW 11-westl. Langer Kirschbaum

  –  KZW 12-Hoher Nistler

  –  KZW 13-südlich Weißer Stein

im Handschuhsheimer Wald.

Alle drei geplanten Konzentrationszonen befinden sich

–  im bestehenden Landschaftsschutzgebiet Bergstraße Mitte

–  im Naturpark Bergstraße-Odenwald

–  im Klimaschutzwald und

–  im Immissionsschutzwald.

Sie enthalten wertvolle Mischwaldbestände, die durch den notwendigen Wegebau und durch die Planierung der 3500 qm großen Aufstellflächen teilweise zerstört würden. Naturnahe, wertvolle und einsame Waldbestände sollten von großen technischen Bauwerken freigehalten und zukünftigen Generationen unzerstört erhalten bleiben.

Alle drei Konzentrationszonen besitzen für die Heidelberger und Handschuhsheimer Bevölkerung eine wichtige Naherholungsfunktion. Diese Naherholungsfunktion ist nicht nur für die Menschen wertvoll. Sie spart auch CO2-Emissionen ein, da die Gebiete zu Fuß erreicht werden können und heute durch die Bevölkerung gern genutzt werden. Würden sie durch umfangreiche Erdarbeiten, durch breite, massiv befestigte Wege und durch Plattformen für Windenergieanlagen in ihrem Wert und in ihrer Erholungsfunktion gemindert, würde dies zusätzliche Autofahrten in weiter entfernt liegende Erholungsgebiete und dadurch zusätzliche CO2-Emissionen verursachen.

Die KZW 12 Hoher Nistler und die KZW 13 südlich Weißer Stein liegen beide in der Wasserschutzzone III (WSG 221 109 Mühltalquellen). Die Fläche der vorgesehenen KZW 12 speist u.a. den Hellenbachbrunnen, Buchbrunnen und Strangwasenbrunnen, die Fläche der vorgesehenen KZW 13 speist die für die Trinkwasserversorgung Handschuhsheims wichtige Hirschquelle und Spechelsgrundquelle. Diese Wasserschutzzone wurde zum Schutz dieser Quellen eingerichtet. Die Trinkwasserversorgung aus diesen schutzwürdigen Quellen wurde 2013 mit hohen Investitionen erneuert und auf den neuesten technischen Stand gebracht. Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit ihren umfangreichen Erdbewegungen und Schwertransporten sollten nicht in Wasserschutzzonen ausgewiesen werden.

In Handschuhsheim befinden sich im Wald im Siebenmühlental und im Hellenbachtal zwei Waldkindergärten. Der Abstand der Standorte der Waldkindergärten zur KZW 12 beträgt 770 m (Mühltal) und 1 100 m (Hellenbachtal). Die Kinder halten sich tagsüber außer bei Dauerregen im Wald meist oberhalb der Standorte der Waldkindergärten auf. Die Abstände zu den hauptsächlichen Spielflächen der Kinder zur KZW 12 betragen ca. 300 m (Mühltal) und 600 m (Hellenbachtal). Herr Bürgermeister Erichson machte auf der Veranstaltung der Stadt Heidelberg zum Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ in Kirchheim am 15.10.2015 die Aussage, dass der Abstand von Waldkindergärten zu KZW wie bei Wohngebieten 1 000 m betragen soll.

Die Nutzung der Windenergie ist ökologisch sinnvoll. Durch sie sollten jedoch nicht größere ökologische Beeinträchtigungen verursacht werden, die ihren Nutzen überwiegen. Standorte für Windenergieanlagen sollten deshalb nicht in schützenswertem Wald, sondern im Wald höchstens direkt an bestehenden Straßen (Entfall der aufwändigen Zuwegung) und in der Ebene auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, bevorzugt z.B. an Autobahnen und Straßen, ausgewiesen werden.