In langjähriger Arbeit hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) „Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ erstellt (sogenanntes „Helgoländer Papier“).
Für den Rotmilan wird von der LAG VSW ein Mindestabstand von 1500 m zwischen Horst und Windindustrieanlage empfohlen. Hintergrund sind wissenschaftliche Untersuchungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass beim Rotmilan während der Brutzeit 60% der Flüge in einem 1500 m Radius um den Horst stattfinden. Selbst ein Abstand von 1500 m ist also keineswegs ein Sicherheitsabstand, der den Rotmilan vor einer tödlichen Windradkolission bewahrt, sondern nur ein Kompromiss mit dem man hofft den Rotmilanbestand trotz Windkrafausbau erhalten zu können. Dem GRÜNEN Umweltministerium in Baden-Württemberg ist das zu viel des Mindestabstandes, weshalb der Schutzabstand hierzulande nur 1000 m beträgt. In diesem Radius finden aber nach Erkenntnis der LAG VSW nur 40% der Flüge statt…60% der Flüge überschreiten diesen Radius.
Während Vogelschutzexperten des NABU Bundesverbandes wie Lars Lachmann das Vorgehen in Baden-Württemberg offen kritisieren, hört man derartige Töne von den baden-württembergischen BUND- und NABU- Landesverbänden nicht. Im Gegenteil – die Landesverbände unterstützen das Vorgehen des GRÜNEN Umweltministeriums sogar teilweise.
Die Geschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg – Frau Pilarsky-Grosch – war übrigens vor rund einem Jahr noch Präsidentin des Bundesverbandes Windenergie.