Bericht vom Greiner Eck, erneute Missachtung der Nebenbestimmugen

Die Bürgerinitiative Greiner Eck e.V. berichtet. Auch erschienen am 04.06.16 im Mitteilungsblatt Neckarsteinach

Der Bericht ist der Website der BI Greiner Eck entnommen:

Erörterungstermin in Wald-Michelbach zum Vorhaben Stillfüssel / erneute Missachtung der Nebenbestimmugen am Greiner Eck

Diese Frage drängt sich auf, wenn man in Waldmichelbach am 24. und 25. Mai erleben konnte, wie das RP dort einen Erörterungstermin über ganze zwei Tage ansetzte, der sich mit Einwänden der Bürger gegen die geplante Windkraftanlage am Stillfüssel beschäftigte. Das leitende RP war mit den Vertretern aller zuständigen Dezernate, ihren Justitiaren und zwei Schriftführern vor Ort. Ebenso die Projektierer von Entega mit ihren Gutachtern und der Bürgermeister von Michelstadt, der das Projekt befürwortet. Über die gesamte Zeit wurden Wortprotokolle und eine Tonaufnahme angefertigt. Der Hessische Rundfunk und andere Presseorgane berichteten darüber. Eine bemerkenswerte und seltene Veranstaltung mit öffentlicher Bürgerbeteiligung. Davon konnten wir nur träumen.

Vertreter unserer BI waren ebenfalls dabei und nahmen diesen öffentlichen Diskurs zu einer weiteren geplanten Windkraftanlage in einem hochsensiblen und kritischem Odenwaldgebiet aufmerksam und mit Genugtuung wahr. Denn eines dürfte danach klar sein: wie immer es um eine ev. Genehmigung zum Stillfüssel stehen wird, so politisch motiviert, fachlich unsensibel forsch und umfangreich aus Nebenbestimmungen und Ausnahmen zusammen gezimmert, wie es für das Greiner Eck geschehen ist, wird sie sicher nicht aussehen können. Die Fragen der sehr gut informierten Bürger griffen sämtliche Aspekte auf, die eine Windenergieanlage siedlungsnah in einem artenreichen Waldgebiet und Trinkwassereinzugsgebiet mit sich bringt und sorgten für so manche Verlegenheit bei den Gefragten. Die einzige mehrfach gestellte Frage nach der Windhöffigkeit am Stillfüssel blieb die einzige mehrfach nicht beantwortete. Ob man auch hier, wie für das Greiner Eck nur ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchziehen wird können, mit nur einer Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit, die ergibt, dass die WKA „keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“ haben und dass „Beeinträchtigungen durch die betreffende Anlage nicht zu erwarten sind“, das ist eher unwahrscheinlich.

Die dadurch übergangene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Greiner Eck unter Bürgerbeteiligung ist u.a. Gegenstand unserer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Wer die Genehmigung zum Greiner Eck selbst unter die Lupe nehmen möchte, der kann dies im Internet tun, wenn er „Genehmigungsbescheid-Hirschhorn“ googelt.

Derzeit nicht erlaubte Rodungen für die Begradigung des Schlängelweges zum WKA 4 hoch

Das Bild zeigt, wie schon vorausgegangene, veranschaulichen, wie am Greiner Eckmaßgebliche Nebenbestimmungen der Genehmigung immer wieder locker verletzt werden. Erdbewegungen solchen Ausmaßes sind bekanntermaßen untersagt worden, solange nicht auch für die Stadt Schönau die Trinkwassersicherung dort zuverlässig durchgeführt ist. Außer der hier gezeigten Stelle wurden auch die Riesenfläche am WEA 5, eine kleinere an WEA1 und am WEA 3, das teilweise im Wasserschutzgebiet III liegt, gerodet und gemulcht.

Wir haben dies dem RP wieder zur Kenntnis gebracht und uns in dem Zusammenhang inzwischen juristische Schritte vorbehalten. Zwar musste vom Bauherrn ein ökologischer Baubegleiter bestellt werden, der lt. Genehmigung auch die Erdbewegungen zu überwachen und dem RP alle 2 Wochen Bericht zu erstatten hat, aber wie die auch erfüllt wird, ist nicht bekannt. Das RP selbst ist nicht nur Genehmigungsbehörde, sondern auch Überwachungsbehörde, kann dies personell aber nicht leisten und das wissen offensichtlich auch die Bauherren von Windkraftanlagen und handeln nach Belieben. Die vom RP an uns delegierte Überwachung, die wir ersatzweise zeitintensiv wahrnehmen, zeigt auch Wirkung. Derzeit sind Erdbewegungen nicht nur an den Windradstandorten, sondern auch beim Wegebau gestoppt und hätten derart auch nicht vorgenommen werden dürfen.

 

Erfreulich ist, dass sich wieder die gewohnte Vogelvielfalt am Greiner Eck zeigt. Wie sich die bereits erfolgten vielfachen Habitatszerschneidungen dort auf Vogel- und Tierwelt insgesamt auswirken, bleibt abzuwarten. Wie der Generalwildwegeplan von 2010 zeigt, durchläuft auch das Greiner Eck ein Wildtierkorridor von  internationaler und landesweiter Bedeutung. Deren Mindestbreite muss wenigstens einen km betragen und sie dürfen nicht durch industrielle Anlagen, was Windkraftanlagen sind, durchschnitten werden. Am Greiner Eck wurde die Wildkatze, die auf solche Korridore angewiesen ist, des Öfteren gesichtet und auch fotografiert. Im Übrigen kann jeder einzelne deutsche Bürger einfache Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen, wenn er Missstände wahrnimmt. Denn das Greiner Eck ist ein durch EU-Recht geschütztes FFH-Gebiet, das nicht aufgehoben ist. Diese Beschwerde an die Kommission ist nicht zu verwechseln mit der entsprechenden Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Sollte jemand am Beschwerdevorgang Interesse haben, können wir ihm dazu Unterlagen zukommen lassen. Noch der Hinweis, dass Spenden, für die eine Bescheinigung gewünscht wird, die Adresse angegeben werden muss. Sollte ein Spender ohne Adressenangabe für die Steuererklärung 2015 noch eine Bescheinigung benötigen, kann er sich auch noch bei uns melden. Bleiben Sie an unserer Seite.