Mindestabstand von Windkraft in BA-WÜ: Von 700m auf 1000m?

Das GRÜNE Umweltministerium in Baden-Württemberg besteht nach wir vor auf die geringsten Mindestabstand von WKA zu Wohnhäusern. Während z.B. in Bayern durch die 10 h Regel (Höhe des Windrads x 10 = Mindestabstand) Mindestabständ von 2000 m und mehr eingehalten werden müssen, sind es in BA-Wü nur 700 m.

Landesumweltminster Untersteller (GRÜNE) hat unlängst auf die Beibehaltung von nur 700 m Mindestabstand gepocht. Landesforstminister Hauk macht nun zumindest für Windindustrieanlagen die im Wald gabaut werden sollen 1000 m zur Pflicht. Spannend, wie sich diese Frage weiter entwickelt