Archiv für den Monat: Juni 2026

Heidelberg: Stadt versucht mit Bürgerentscheid Windpark gegen europäisches Naturschutzrecht durchzudrücken

Demokratie bedeutet nicht, dass drei Wölfe und zwei Schafe über das Abendessen abstimmen. Ohne Rechtsstaat und dem Respekt vor dem Recht keine Demokratie!

Was das mit Windkraft in der Postkartenkulisse des Heidelberger Schlosses zu tun hat?

Der vom Heidelberger OB Würzner forcierte und von Grünen, SPD und Linken unterstützte Bürgerentscheid am 12.7.2026 missachtet die Regionalplanung und höherrangiges Naturschutzrecht: Obwohl genügend naturverträglichere Windkraftflächen in der Regionalplanung sind und der Lammerskopf im Planungsprozess explizit aus Naturschutzgründen als Standort abgelehnt wurde, will Heidelberg nun trotzdem dieses Natura 2000 Schutzgebiet als Windindustriegelände durchdrücken (Money, Money, Money..) – dabei haben die Naturschutzverbände und die Naturschutzbehörden (RP Karlsruhe) klar herausgestellt, dass Windindustrieanlagen an diesem Standort mit geltendem Naturschutzrecht nicht vereinbar sind!

Das hält das „Bündnis für Windkraft Heidelberg“ in seinen Mitteilungen und Informationsmaterialien, aber nicht davon ab gebetsmühlenartig einfach zu behaupten dass ihre Windräder am Lammerskopf selbstverständlich im Einklang mit dem Naturschutz errichtet würden.

Der NABU Heidelberg hat hierzu eine eindeutige und klare Pressemitteilung verfasst:

Siehe: https://www.nabu-heidelberg.de/arbeitskreise/ak-windkraft/pressemitteilung-b%C3%BCrgerentscheid/

Windparkplanung am Lammerskopf

Bürgerentscheid kann Naturschutzrecht nicht außer Kraft setzen

Pressemitteilung vom 21. Mai 2026

Der NABU Heidelberg widerspricht vehement der Meinung des „Bündnis für Windkraft Heidelberg“, wonach der Bau eines Windparks Lammerskopf mit dem Naturschutz vereinbar sei.

Der Lammerskopf ist ein europäisch geschütztes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-bzw. Natura2000-Gebiet) im Staatswald mit hoher ökologischer Bedeutung, insbesondere durch naturnahe Buchenwälder. Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Verbandsversammlung der Region Rhein-Neckar haben dieses Gebiet am 13. Dezember 2025 im Rahmen der Teilregionalplanung von Windenergienutzung ausgenommen. „Diese fachlich fundierte Entscheidung folgt dem Grundprinzip, geeignete Flächen für die Energiewende und ökologisch besonders sensible Räume klar zu trennen – und sollte Bestand haben“ sagt Andreas Kellner, Vorstandsmitglied des NABU Heidelberg.

Der NABU unterstützt den Ausbau der Windenergie ausdrücklich. Eine erfolgreiche Energiewende erfordert jedoch, Klima- und Artenschutz gemeinsam zu denken. In der Region stehen ausreichend alternative Flächen zur Verfügung, die deutlich geringere Konflikte mit dem Naturschutz aufweisen und ebenso windhöffig sind.

Die Entscheidung für den Bürgerentscheid zum Windpark Lammerskopf ist daher weder fachlich nachvollziehbar noch planerisch konsistent. Das Gebiet beherbergt wertvolle Waldlebensräume für die Wildkatze sowie streng geschützte, windenergiesensible Arten wie Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und Mopsfledermaus.

Der Bau mehrerer Windenergieanlagen würde die Schutzziele des FFH-Gebiets erheblich beeinträchtigen und ist daher nicht genehmigungsfähig. Daran kann auch ein Bürgerentscheid nichts ändern.

Es wäre wesentlich besser gewesen, die Kosten für den Bürgerentscheid in Höhe von 300.000 € für die Förderung von direkten Klimaschutzmaßnahmen in Heidelberg zu investieren.

Zentraler Punkt im Genehmigungsverfahren ist die Zuwegung für den Windpark.

Hier wurden für den Regionalplan alle machbaren Varianten der Zuwegung in das steile und unzugängliche Gelände geprüft und unterschiedliche Lösungsvorschläge intensiv untersucht. Dennoch kommt das Regierungspräsidium Karlsruhe als Obere Naturschutzbehörde zu dem endgültigen Schluss, dass die Beeinträchtigung des FFH-Gebietes das naturschutzfachlich erlaubte Maß überschreitet.

Der Bau des Windparks am Lammerskopf würde somit eindeutig gegen geltendes europäisches Naturschutzrecht verstoßen.

Auch die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von den Schutzbestimmungen des FFH-Gebietes hält der NABU für chancenlos. Es müsste ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung des Projektes nachgewiesen werden. Dieses ist jedoch mit den im Teil-Regionalplan Wind ausgewiesenen Wind-Vorranggebieten bereits mehr als abgedeckt. Im Gegenteil, derzeit sind mit 2,15% der Fläche des Regionalverbands sogar rund 20% mehr Vorranggebiete ausgewiesen als gesetzlich vorgeschrieben.

Vorstand NABU Heidelberg

 

 

 

 

 

Windpark Greiner Eck: Mehr Schönrechnerei als CO2 Einsparungen

Wieviel CO2 spart denn so ein Windpark wirklich ein? (26.8.2019)

Vergleicht man die Pressemeldungen zum Greiner Eck der letzten Jahre fällt auf dass die Windpark-Betreiber ihre eigenen „Erfolgszahlen“ immer weiter nach unten korrigieren. Während beispielsweise bisher noch von 24.000 t CO2 Einsparung/Jahr die Rede war sind es im jüngsten Interview nur noch 14.000 t CO2/ Jahr.

Wir nehmen das zum Anlass die Frage der CO2 Einsparung einmal genauer zu betrachten:

Wo kommen diese Zahlen zu CO2 Einsparung überhaupt her? Die Angaben von Windparkbetreibern zur erzielten Vermeidung von CO2 beruhen nicht etwa auf Messungen sondern auf Modellrechnungen. Und je nach eingesetztem Modell und den zugrundegelegten Annahmen weichen die Ergebnisse erheblich voneinander ab – gut zu sehen am Beispiel des Windparks Greiner Eck: Im ECHO-Interview vom 14.8.20191 sprechen die Betreiber von CO2 Einsparungen von 14.0000 t CO2/ Jahr – während zeitgleich auf der Website der Betreiber von 24.000 t CO2/ Jahr die Rede ist 2 (Stand 16.8.2019) – jeweils bezogen auf eine Stromproduktion vom 28 Millionen Kilowattstunden / Jahr. Setzt man das Einsparmodell des  Umweltbundesamtes von  2017 an so kommt man bei dieser Strommenge auf einen Wert von 17.000 t CO2/Jahr3. Wir halten fest: Die Betreiber des Windparks gehen inzwischen selbst davon aus dass der Windpark pro Jahr 40% weniger CO2 einspart als bisher postulierten – bei gleicher Stromproduktion wohlgemerkt (28 Mio KWh). Und ebenso wie die Einsparungen / KWh gingen übrigens auch die Angaben zur Leistung des Windparks beständig nach unten: 2015 war gar noch von 40.000 Megawattstunden/Jahr die Rede (3.2.2015 Neckartal Nachrichten); 2016 von 35.000 Megawattsunden (28.1.2016 Frankfurter Rundschau) und seit 2017 ist noch von 28.000 Megawattstunden die Rede.

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