Breaking News: BMUB plant Ende des Artenschutzes bei Windkraftprojekten

Unglaublich aber wahr: Das Bundesumweltministerium hat am 1.12.2016 eine Gesetzesnovelle vorgelegt: Die geplante Gesetzesänderung sieht vor  das Tötungsverbot für geschützte Arten gem. Paragraph 44 BNatSchG künftig beim Bau von Windkraftalagen weitgehend aufzuheben. Die Naturschutzverbände haben nur bis zum 16.12. Zeit ihre Stellungnahme hierzu abzugeben.

Mit der Aufhebung des Tötungsverbotes geschützter Arten würde im Bereich Windkraft der Naturschutz vollends abgeschafft. Und die Folgen werden nicht nur auf den Bereich Windkraft beschränkt bleiben: Wie soll es künftig möglich sein Naturschutz und Landschaftsschutz einzufordern, wenn er nicht mehr konsequent gilt, sondern den wirtschaftlichen Interessen einzelner Branchen untergeordnet ist?

Zur Erinnerung hier ein kurzer Überblick was bereits in den letzten 4 Jahren alles für den Windkraftausbau geopfert wurde:

  • Ende der Regionalplanung: In BA-WÜ wurde bereits 2012 das Raumplanungsgesetz dergestalt geändert, dass es der Regionalplanung nicht mehr erlaubt ist windkraftfreie Gebiete auszuweisen- sondern nur noch Flächen für Windkraft. Zudem wurden die Kommunen dazu „verpflichtet“ auf kommunaler Ebene  ZUSÄTZLICH zu diesen Vorrangflächen der Regionalplanung auch noch weitere Windkonzentrationszonen auszuweisen. Der ureigenste Sinn und Zweck der Raumplanung – nämlich die Trennung von urbanen/industraialisierten Räumen von ländlich- naturnahen Räumen wurde damit bereits 2012 abgeschafft.
  • Ende des Landschaftsschutzes: Mit dem Landschaftsschutz begann in Deutschland die Naturschutzbewegung. Neben dem Erhalt des Landschaftsbildes diente der Landschaftsschutz auch dem Naturschutz. Er war das wichtigste planerische Instrument um größere Gebiete vor Eingriffen des Menschen zu schützen. Dem Landschaftsschutz war es zu verdanken, dass es in Deutschland gelang trotz Industrialisierung und Zersiedelung noch immer naturnahe Rückzugsgebiete für Mensch und Natur frei zu halten. Doch mit dem Windenergieerlass des Baden-Württembergischen Umweltministeriums soll es nun möglich sein auch INNERHALB eines Landschaftsschutzgebietes Fernsehturmhohe Windturbinen samt Zuwegungsschneisen in den Wald zu schlagen – und den Landschaftsschutz de Facto zu beerdigen.
  • Ende des Europäischen Naturschutzes (Natura 2000): Was der europäische Naturschutz in Deutschland wert ist sieht man am Greiner Eck: In ein FFH Gebiet (u.a. Schutzziel Fledermäuse) wurden bis jetzt 5 Windräder gebaut. In Deutschland verenden schätzungsweise 250.000 Fledermäuse / Jahr durch Windkraftanlagen. Glücklich können sich die Fledermäuse schätzen die in der Stadt leben – die werden konsequent geschützt. Der Heidelberger Weihnachtsmarkt auf dem Heidelberger Schloß konnte nicht stattfinden, weil er die Fledermäuse gestört hat.
  • Aufweichung des Artenschutzes: Welche Bedeutung der Juchtenkäfer (eine geschütze Anhang II Art) für S21 hatte ist hinlänglich bekannt. Wenn aber eine geschützte Art den Windkraftausbau stört wird entweder vom jeweiligen Umweltministerium der gesetzliche Schutzabstand zwischen (Gutachterlich nachgewiesenem) Horst bzw. Wochenstube und Windturbine reduziert. So gelten z.B. in Baden-Würtembergbeim Rotmilan nicht 1500 m sondern nur 1000 m und in Hessen wurde bei der Mopsfledermaus der Schutzabstand dieses Jahr von 4000 m auf 1000 m reduziert. UNd wenn das immer noch nicht reicht kann der Windparkbetreiber eine „Lizenz zum Töten“ – also eine Ausnahme vom Tötungsverbot beantragen. So geschehen z.B. Im Greiner Eck. Dort wurden einige „Lizenzen zum Töten“ vergeben. Wenn das Umweltbundesamt mit seiner Novelle durchkommt, dann brauchen sich Windkraftprojektierer selbst diese Mühe nicht mehr machen.
  • Ende des Denkmalschutzes: Der soll nun in Hessen für Windkraft auch abgeschafft werden. 
  • Anwohnerschutz: Den wollen wir nicht vergessen – es ist nur müßig ihn aufzuzählen, weil es ihn von Anfang an bei Windkraft nicht gegeben hat (Ausnahmen: Bayern mit der 10 h Regel). Wer mit der Geräuschentwicklung von Windkraftanlagen in seiner Nachbarschaft nicht zurecht kommt hat einfach Pech gehabt. So bitter ist die Realität.

Stellt sich die Frage: Was unterscheidet im Bereich Windkraft den Natur- und Artenschutz in Deutschland vom Natur- und Artenschutz in Brasilien? …Eigentlich nichts mehr.