Der Regierungssprecher des Regierungspräsidiums Darmstadt, Dieter Ohl, verbreitetet hinsichtlich der Zerstörung des Eulenhorstes am Stillfüssel eine äußerst bemerkenswerte Sicht der Dinge: Er wird mit folgenden Worten in der Presse zitiert.
„Dass in diesem Bereich, in dem sich der Fall abspielte, eine Absuche erfolgte, war nicht vom RP vorgegeben, da diese Fläche nicht in dem Gebiet liegt, die von dem genehmigten Windkraftvorhaben betroffen ist. Unsere baubiologische Begleitung betrifft nur die Flächen, die vom Windkraftvorhaben betroffen sind“
Diese Aussage zu einer mangelnden Betroffenheit führt den unbedarften Leser in die Irre: Der zerstörte Vogelhorst befand sich nicht weit entfernt von der geplanten WEA 3. Er lag mitten im vom Windkraftvorhaben betroffenen Gebiet. Laut geltendem Artenschutzrecht darf rund um einen Eulenhorst in einem Radius von 1 km keine Windkraftanlage gebaut werden. Die 5 genehmigten Anlagen liegen innerhalb des Radius von 1 km um den Eulenhorst. Was ein Glück für den Nachhaltigkeits Ökostromanbieter ENTEGA, dass der eigene Artenschutz Gutachter, der schon den Schwarzsstorch nicht finden konnte auch die Eulen übersehen hatte – und was ein Glück für die ENTEGA dass der Eulenhorst aus versehen von den eigenen Subunternehmern zerstört wurde.
Der Ganze Vorgang ist ein handfester artenschutzrechtlicher Skandal: Den Eulenhorst – der von den ENTEGA Gutachtern NICHT gefunden wurde – wurde von den Anwohnern beim Regierungspräsidium gemeldet. Und zwar VOR der Genehmigung. Da fragt man sich als engagierter Bürger ob man künftig Vogelhorste überhaupt noch meldet oder doch besser geheim hält… denn: Wieso berücksichtigte das Regierungspräsidium diesen Horst nicht bei der Genehmigung? Die einzige Konsequenz, die der Horstmeldung war nun, dass er im Auftrag der ENTEGA „untersucht“ – und dabei zerstört wurde.