BI Eberbach legt Artenschutzgutachten für potenzielle Windkraftfläche „Hebert“ vor.

Die Eberbacher Bürgerinitiative „Aktion Bürger für Bürger“ hat für die potenzielle Windkraftfläche „Hebert“  ein artenschutzrechtliches Gutachten finanziert und beauftragt. Die Ergebnisse wurden dem Stadtrat übergeben und die RNZ berichtete. Hier nun eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse der Studie:

In der Studie wurde im Bereich der Vorrangfläche für Windenergienutzung  „Hebert“ ein Dichtezentrum vom Rotmilan nachgewiesen. Weiterhin wurden Funktionsräume zwischen Brut- und Nahrungshabitaten von mehreren Revierpaaren des Rotmilans durch individuelle Erkennbarkeit nachgewiesen. Eine Nutzung des Höhenzuges sämtlicher 4-5 Revierpaare im 34 km²-Bereich ist höchst wahrscheinlich. Weiterhin befinden sich die Fortpflanzungsstätten bzw. die Revierzentren von 2 Revierpaaren im Tabubereich von WKAStandorten gemäß LUBW Leitfaden 2013 (1.000 m) bzw. LAG-VSW-2015 (1.500m). Es besteht eindeutig ein Dichtezentrum nach LUBW 2015 und MLR 2015 der Fallgruppe 1. Sämtliche Verhaltensweisen des Rotmilans, wie Territorialflüge, Thermikflüge, Gleit- und Ruderflüge, Transfer- und Pendelflugbewegungen, Balz- und Synchronflüge sowie Nahrungssuchflüge wurden im Bereich der Vorrangfläche beobachtet und umfangreich fotodokumentiert. Eine regelmäßige, ganzjährig zu beobachtende Nutzung des freien Luftraums, sowie der Vorrangfläche wurde u.a. im Rahmen von Synchronerfassungen dokumentiert. Die bisher unterschätzte Nutzung von bewaldeten Höhenrücken als Thermik- aber auch Nahrungsraum durch den Rotmilan, wurde auch hier beobachtet. So wurden weiträumige Kuppen- und Hangparallelflüge nachgewiesen, von wo aus die Milane beidseits den Höhenrücken bzw. deren Nahrungssuchraum sondieren und je nach Bedarf praktisch vollumfänglich im Sinne von Flugbewegungen nutzen. Gemäß dem LUBW-Leitfäden 2013 und 2015 sowie dem LUBW-Erlass 2015 wäre bei Planumsetzung mit einer erheblichen Betroffenheit, die weder vermeidbar noch kompensierbar ist, für den Rotmilan innerhalb eines Dichtezentrums der Art zu rechnen. Ein WKA-Vorhaben ist demzufolge ausgeschlossen. Weiterhin besteht nachweislich ein signifikantes Tötungsrisiko für den Wespenbussard, den Wanderfalken und den Schwarzstorch.

In der Studie wurden ferner Funktionsraumbeziehungen, für die eine WEA-Nutzung im Sinne einer Barriere sowie einer erheblichen Störung aufgrund signifikanter Tötung und Meidung gegeben wäre, für folgende Arten belegt: Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard, Mäusebussard, Wanderfalke, Schwarzstorch und zumindest im südlichen Bereich auch des Baumfalken. Für den Uhu sind Tötungen und Störungen aufgrund artökologischer Verhaltensweisen der schwer untersuchbaren Art gleichfalls zu erwarten. Des Weiteren wurden durchschnittliche Zugvogelzahlen von über 1.000 Individuen/h nachgewiesen.

Nach der hier vorliegenden Studie wären somit Verbotstatbestände, die nicht vermeidbar und kompensierbar sind, für die Arten Rotmilan, Wespenbussard, Mäusebussard, Wanderfalke, Uhu und Schwarzstorch mit höchster Prognosesicherheit verwirklicht. Für die Arten Schwarzmilan und Baumfalke wäre dies nur unter erheblichen zeitlichen Abschaltungen und Standortoptimierungen oder Streichung einzelner Anlagen möglich. Gleiches gilt für Zug- und Gastvögel. Artenschutzfachlich sind demzufolge erhebliche artenschutzrechtliche Hindernisse im Rahmen der Bauleitplanung zu erwarten, so dass von einer Weiterführung des Vorhabens abzuraten ist, da bereits jetzt erkennbar ist, dass unüberwindbare artenschutzfachliche Hindernisse dem Vorhaben einer Windkraftnutzung im Waldökosystem „Hebert“ mit höchster Prognosesicherheit im Wege stehen werden, siehe hierzu BVerwG, Beschluss vom 25.08.1997 – 4 NB 12/97, juris, Rn. 14 (LUKAS 2014). D. Bernd (2017): Avifaunistisches Gutachten zu einer WKAVorrangfläche am Hebert südlich Eberbach Seite 46 Fachgutachterlich ist demzufolge festzustellen, dass aus artenschutzrechtlichen wie artenschutzfachlichen Gründen eine WEA-Nutzung auf dem Hebert nicht möglich ist.