Am 20.10.2017 entdeckten Anwohner aus Hiltersklingen dass im Schmerbachtal – direkt neben dem Gebäude der Trinkwasseraufbereitung für rund 1000 Einwohner – ein Dieselbehälter mit 1000 l Nennvolumen aufgestellt wurde. Mitten im Naturschutz- und direkt am Trinkwasserschutzgebiet. Vermutlich steht die Aufstellung des Behälters im Zusammenhang mit dem Bau der Windkraftanlagen oberhalb der Schmerbachquelle und erfolgte wohl durch Mitarbeiter der ENBW.
Ein derartiger Behälter ist nicht für eine Aufstellung neben Fliesgewässern zugelassen: Nicht Doppelwandig, fehlende Auffangwanne, keine Zertifizierung usw.. Austretender Diesel würde im Fliesgewässer eine ökologische Katastrophe verursachen. Die Anwohner dokumentierten ihren Fund und wollten bei der Polizei in Erbach eine Strafanzeige aufgeben.
Teil 1 der Anzeige, Teil 2 der Anzeige, Teil 3 der Anzeige
Und hier weitere Fotos als Anhang der Anzeige
Der diensthabende Polizeibeamte verweigerte jedoch die Entgegennahme der Anzeige.
Und das ist nur das jüngste Ereignis einer Reihe unglaublicher Vorgänge rund um den Windradbau am Kahlberg… was bisher geschah:
14.10.2017. Weil die Nachbarkommune Mossautal gegen „seinen“ Windpark klagt droht der Fürther Bürgermeister damit zwei Mossautaler Ortsteilen die Trinkwasserversorgung zu entziehen.
Weitere Eskalation im Windkraftdarama am Kalhberg (Odenwald): Führts Bürgermeister droht der Nachbargemeinde Mossautal den Pachtvertrag für den einzigen Trinkwasserbrunnen der Ortsteile Hiltersklingen und Hüttenthal zu entziehen. Siehe hier
Der Fürther Bgm Volker Oehlenschläger (CDU) treibt gemeinsam mit ENBW mit aller Kraft die Errichtung des umstrittenen Windparks „Kahlberg“ voran. Wie bei Windkraftprojekten üblich befindet sich der geplante Standort der Windturbinen ganz am Rand der Führter Gemarkung weshalb vor allem die Nachbarkommune Mossautal von den Auswirkungen betroffen ist. Nicht nur Natur- und Landschaftschaft sondern auch die Trinkwasserversorgung von rund 1000 Menschen sehen die Kritiker durch das Projekt massiv gefährdet.
Die Windturbinen sollen nämlich im Trinkwasserschutzgebiet, direkt oberhalb der Schmerbachquelle errichtet werden. Die Wassernutzungsrechte an der Quelle hatte seit ewigen Zeiten ein Bauer aus Hiltersklingen. 1950 übernahm Mossautal diese Rechte weil eine andere Quelle im Streitbachtal (ganz in der Nähe) nicht mehr genug Wasser spendete. Die Mossautaler Ortsteile Hiltersklingen und Hüttenthal hängen in ihrer Trinkwasserversorgung alternativlos von dieser Quelle ab.
Die Problematik des Standorts war offenbar auch der geologischen Gutachterin der Windparkprojektierer bekannt, denn selbst sie schlug die Prüfung von Alternativstandorten vor.
Doch das GRÜN geführte Regierungspräsidium Darmstadt erteilte am 30.12.2017 eine Genehmigung für das Projekt Kahlberg – und sicherte dem Projekt damit in letzter Sekunde die höheren EEG Vergütungen von 2016.
Und dies trotz
- eines den Windpark ablehnenden Gutachtens des UNESCO Geo-Naturparks Odenwald-Bergstraße.
- der Kritik von Naturschutzverbänden dass der Kahlberg als Habitat von streng geschützten Arten wie Rotmilan und Schwarzsstorch lediglich oberflächlich untersucht wurde obwohl Hinweise auf entsprechende Vorkommen vielefach vorlagen. Inzwischen konnte übrigens von der BI-Kahlberg nachgeweisen werden dass auch das Kahlberggebiet den Odenwälder Schwarzsstörchen als Lebensraum dient[1]
- des Protestes der betroffenen Bürgerinnen und Bürger die um ihr Trinkwasser bangen.
Dass auch das RP Darmstadt den Standort als Problematisch für die Trinkwassersituation sah spiegelt sich auch darin wieder dass es die Genehmigung mit 56 (!) Auflagen zum Wasserrecht versah.
ENBW zeigte keinerlei Einsicht und war sogar so dreist gegen diese Auflagen zu Klagen um sich das Geld für die Schutzmaßnahmen sparen zu können.
Die Gemeinde Mossautal wiederum beschloss gegen die Genehmigung zu Klagen, da die Quelle für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde unverzichtbar ist.
Dies hatte wiederum zur Folge, dass das RP Darmstadt am 16.2. einen Sofortvollzug für die Genehmigung hinterherschickte. Dadurch hatte ENBW die Möglichkeit mit den Rodungen zu beginnen ohne ein Gerichtsurteil abzuwarten. Begründung des RP DA für diese Sofortgenehmigung: Aufgrund der sinkenden EEG Einspeisepreise drohen ENBW bei Verzögerungen Einbußen. [2]
Mossautal klagte auch sofort dagegen dass das RP Darmstadt diesen Sofortvollzug seiner Genehmigung erlassen hatte.
Seitens des Verwaltungsgerichts Darmstadt wurde deshalb an ENBW die Bitte ausgesprochen, die Arbeiten auszusetzen bis es entschieden habe ob der Sofortvollzug aufrechterhalten bleibt oder nicht. Doch ENBW ignorierte diese Bitte des Gerichts und die Arbeiten wurden trotzdem bis 24.2.2017 – und damit bis zum Abschluss der Rodungen – fortgesetzt.
Im Mai – am 24.5.2017 – entschied das Verwaltungsgericht dannendlich über die Frage des Sofortvollzugs:
Es entschied dass das RP Darmstadt die Genehmigung des Sofortvollzug für 2 der Fünf Windräder wieder aufheben musste. Der Wald war natürlich trotzdem durch ENBW gerodet worden.
Im August legte Mossautal dann ein eigenes geologisches Gutachten vor [3]. Der Gutachter lies keinen Zweifel daran, dass der Windpark eine massive Gefahr für die Schmerbachquelle und die Trinkwasserversorgung für Mossautal darstellt.
Da der Sofortvollzug für die anderen 3 Windräder nicht aufgehoben worden war baute ENBW im Oktober die Fundamente.
Mossautal beschloss im Oktober sich mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die Sofortzulassung für den Bau der Windräder zu wehren [4].
Dieweil fährt ENBW weiter die Politik der vollendeten Tatsachen und bauen den Windpark weiter – obwohl in der Sache das Urteil des Verwaltungsgerichts noch aussteht.
Dass Mossautal sich weiterhin gegen den Windpark wehrt führt dazu, dass sowohl ENBW als auch der Führter Bürgermeister immer mehr Druck aufbauen: ENBW droht mit Schadensersatzklagen für entgangene WKA einnahmen und der Führter Bürgermeister droht die Grundstückspacht für die Mossautaler Trinkwasserquelle zu entziehen (siehe oben).
Erwähnt sei ferner, dass die verfügten wasserrechtlichen Auflagen von ENBW keineswegs alle erfüllt worden waren[5] . Auch bei anderen Auflagen kam es zu Verstößen – ohne Folgen für ENBW… bei Windkraftprojekten leider ein häufiges Problem: Es gibt Faktisch niemanden der für die Kontrolle der Auflagen zuständig ist. Und wie wir gerade wieder erleben fühlt sich noch nicht einmal die zuständige Polizeidienststelle dafür Zuständig eine Anzeige bei Gefahr im Verzug beim Wasserschutz entgegen zu nehmen.
Dass die Befürchtung der Geologen, dass es sich beim Baugrund der Kahlberg WKA um zerklüftestes Gestein handelt der Realität entspicht zeigte sich inzwischen: Hier einige Fotos von Klüften im Fundamentbereich – selbst der Beton verschwand in den Klüften…
Auf dem Foto ist deutlich zu sehen ist wie der Beton in den Felsklüften der Kahlberg WKA Fundamente einfach wegsackt
[1] http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2396&cHash=08bb87ac69ab1ed16e7e03eceed19bea
[2] https://rettet-den-odenwald.de/2017/02/kahlberg-enbw-setzt-rodungsarbeiten-fort-trotz-gerichtlicher-aufforderung-diese-einzustellen/
[3] http://www.echo-online.de/lokales/odenwaldkreis/mossautal/mossautal-wehrt-sich-mit-gutachten-gegen-rotorenbau-am-kahlberg_18114409.htm
[4] http://www.echo-online.de/lokales/odenwaldkreis/mossautal/kahlberg-windraeder-projekt-kommt-derweil-auf-hochtouren_18243200.htm#cxrecs_s
[5] http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1816&cHash=9f8fc61655dff889a32363c5f1f2c458