Schwarzstorchhorst bei JUWI Standort im Donnersbergkreis zerstört

Inzwischen berichtet selbst der SPIEGEL über das uns leider seit Jahren bekannte Problem der gezielten Zerstörung von Brutstätten streng geschützter Arten weil sie der Windkraft im Weg stehen (SPIEGEL: Beispielsweise in Meck-Vopo). Aber auch In unserer Region werden nach wie vor Horste zerstört. Wir erinnern uns an die Zerstörung eines Eulen Horstes am ENTEGA Standort Stillfüssel (Odenwald) vor einem Jahr  – und letzte Woche ereignete sich dieser dramatische, aktuelle Fall an einem JUWI Standort im Donnersbergkreis (Pfalz): 

Im Juni 2016 konnte der Nachweis eines Brutvorkommens von Schwarzstörchen im Donnerbergkreis erbracht werden. Es handelt sich hierbei zum einen um den 2008 in der Rhön geschlüpften und beringten
Schwarzstorch mit der Nr.: T8A. Der Partner war nicht beringt.
Diese konnten in 2016 erfolgreich 3 Junge und in 2017 sogar 4 Junge
großziehen.

Durch eine erfolgreiche und sehr engagierte Zusammenarbeit der zuständigen Behörden wurden 5 von der Firma JuWi in unmittelbarer Nähe des Schwarzstorchhorstes geplante und bereits im Genehmigungsverfahren befindliche Windenergieanlagen gestoppt, um so dem selten und gesetzlich geschützten Vogel die Möglichkeit zu geben, wieder in der Pfalz heimisch zu werden.
Am 10. Februar 2018, ca. 3 Wochen vor der erwarteten Rückkehr des
Storchenpaares wurde, der innerhalb des Staatsforstes stehende Brutbaum durch bislang noch nicht ermittelte Täter gefällt. Hierdurch wurde dem Storchenpaar die Grundlage für eine erfolgreiche Brut im Einflussbereich der geplanten Windenergieanlagen in diesem Jahr zunächst entzogen. Das rechtswidrige Vorgehen der Täter läßt nunmehr das Genehmigungsverfahren für die geplanten und gestoppten
Windenergieanlagen in einem neuen Licht erscheinen. Der gesetzliche Schutz wurde durch die Schaffung von Fakten widerrechtlich zunichte gemacht und der Geldgier der an den Windenergieanlagen Beteiligten wieder Tür und Tor geöffnet.

Die Naturschutzinitiative fordert zurecht vom Umweltministerium bei derartigen Straftaten dafür zu sorgen dass keine Genehmigung erteilt wird. Hier die aktuelle Pressemeldung der NI zu diesem Fall:

12.02.2018 – PRESSEMITTEILUNG

Horstbaum von Schwarzstörchen im Donnersbergkreis gefällt!

Keine Genehmigung für die Errichtung von Windindustrieanlagen bei Straftaten!

Umweltministerin Höfken muss umgehend handeln!

 

(…) Offensichtlich hat dieses Schwarzstorch Brutpaar und der Horstbaum bei der geplanten Errichtung von fünf Windindustrieanlagen durch die Firma JUWI gestört und wurde nun nur wenige Wochen vor der Rückkehr der Schwarzstörche durch unbekannte Täter einfach gefällt. Es ist naheliegend, dass es sich bei dem oder den Tätern um Menschen handelt, die einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Errichtung und dem Betrieb der Windindustrieanlagen ziehen wollen.

„Wir fordern die Firma JUWI daher auf, unverzüglich von allen Plänen zur Errichtung der geplanten Windindustrieanlagen Abstand zu nehmen. Denn es darf nicht sein, dass die Errichtung dieser Anlagen erst durch Straftaten ermöglicht wird“, forderte Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender Rheinland-Pfalz der NI. „Das vorgesehene Gebiet ist aus naturschutz- und artenschutzrechtlichen Gründen für die Errichtung von Windindustrieanlagen ohnehin nicht geeignet“, so Neumann weiter.

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) fordert die Landesregierung auf, derartige Straftaten nicht weiter billigend in Kauf zu nehmen. „Wir fordern Umweltministerin Ulrike Höfken auf, umgehend rechtliche Regelungen zu schaffen, wonach der Brutbereich (3000 m) dauerhaft eine Tabuzone für Windenergieanlagen bleiben muss, wenn dieser – wie in diesem Fall – mutwillig zerstört wird. Außerdem ist umgehend auf Staatskosten ein geeigneter Ersatzbaum mit einer Schwarzstorch Plattform (Kunsthorst) in der unmittelbaren Umgebung bereitzustellen und zu schützen.

Von Landesforsten erwarten wir, dass von dort unverzüglich Strafanzeige gestellt und eine fünfstellige Summe als Belohnung zur Ermittlung des oder der Täter ausgesetzt wird.

„Die politisch Verantwortlichen sind verpflichtet, diesem kriminellen Treiben schnellstens und wirkungsvoll ein Ende zu setzen, sonst machen sie sich mitschuldig und unglaubwürdig“, betonte Harry Neumann.

Der Kreisverwaltung des Donnersbergkreises und der Unteren Naturschutzbehörde danken wir für das sorgfältige Einfordern des Natur- und Artenschutzes in dem bestehenden Genehmigungsverfahren.

Für Rückfragen:

Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender Rheinland-Pfalz der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI),

Email: info[at]naturschutz-initiative.de