Greiner Eck: Arsen im Bauschotter der Windkraftanlagen

Im Schotter der für den Bau der WKA im Natura 2000 Schutzgebiet Greiner Eck verbaut wurde sind verschiedene Giftstoffe in erhöhten Konzentrationen gefunden worden. Das Greiner Eck ist nicht nur Schutzgebiet sondern auch Einzugsgebiet für Trinkwasserquellen…

Hier die Pressemeldung der Bürgerinitiative Greiner Eck vom 16.3.2018

16.03.2018 Pressemitteilung Bürgerinitiative Greiner Eck e.V.

Potentielle Gefährdung der Trinkwasserqualität von Darsberg, Grein, Hirschhorn, Langenthal, Neckarhausen, Neckarsteinach und Schönau durch Verwendung von nicht geeigneten und in Genehmigung und Verträgen zum Bau der Windindustrieanlage am Greiner Eck nicht zugelassenen Baumaterialien u.a. mit einem

Arsengehalt bis zu 5-fach oberhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte.

Die Bürgerinititative Greiner Eck e.V. hat diese Woche eine umfangreiche Anzeige wegen potentieller Gefährdung der Trinkwasserqualität sowohl dem Regierungspräsidium Darmstadt, als auch der Staatsanwaltschaft übergeben:

Aufgrund der drei am Greiner Eck geschehenen und öffentlich sehr herunter gespielten Ölunfälle an der WEA 2 und der Zuwegung zwischen WEA 1 und 2 Mitte Februar 2017 hatte die Bürgerinitiative Greiner Eck e.V. (BI Greiner Eck) Analysen von Erde, Wegebauschotter und Oberflächenwasser stichpunktartig um die Ölunfallstellen machen lassen. Diese lieferten die ersten Hinweise auf Belastungen des verwendeten Schotters.

Nach diesen ersten positiven Labor-Ergebnissen entnahmen wir gezielt weitere Proben an Wegen und Kranplätzen in den Wasserschutzgebieten III und in den Wassereinzugsgebieten aller betroffenen Quellfassungen.

Schon während der gesamten Bauphase hatte die Bürgerinitiative zahlreiche Verstöße u.a. gegen die Auflagen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität bei der überwachenden Behörde in Darmstadt angezeigt. ( z.B. ungesicherte Lagerung von mehreren hundert Litern Dieselkraftstoff im Wasserschutzgebiet III, offen zugängliche und giftige Bauchemie, Nichteinhaltung von Bodenbewegungen, öltropfende Baumaschinen, usw.). Dies zeigte, dass die umfangreichen Auflagen, die eine Genehmigung überhaupt erst möglich machen konnten, in der Baupraxis häufig nicht erfüllt wurden.

Die nachfolgenden weiteren Untersuchungen der verwendeten Baumaterialien an Zuwegung und Kranstellplätzen sowohl in den Wassereinzugs- wie auch in den Wasserschutzgebieten III bestätigten die ersten Untersuchungen und ergabenÜberschreitungen der zulässigen Grenzwerte bei Arsen, Cadmium und Zink.

Geogen vorkommende Arsenverbindungen werden durch Bauaktivitäten wie Zerkleinern des Materials, Verteilen, Glattwalzen und durch die Beanspruchungen des Befahrens von Wegen etc. freigesetzt, bzw. durch Verwitterung vom Feststoff herausgelöst. Wegen geringer Filterwirkung der dünnen Erddeckschichten und der Kluften am Greiner Eck gelangen dienachgewiesenen Schadstoffe in unser Trinkwasser und sind für die Zukunft ein kontinuierlich wachsendes Gefährdungspotential (siehe Anhang; Dr. Markus Sonnberger).

Die Schadstoffüberschreitungen hat die BI Greiner Eck gutachterlich bestätigen lassen. Die Grenzwerte der besagten Stoffe wurden sowohl in den Gutachten zum Genehmigungsbescheid (Zuwegung und Bau der WEA) festgelegt, wie auch im vertraglichem „Konzept zur Sicherung der Wassergewinnungsanlagen bei Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen in deren Einzugsgebieten“, welches die Planer mit den Kommunen vereinbart und unterzeichnet hatten. Notwendig wurde u.a. die Definition der Schotterqualität, da es keine Erfahrungen mit so riesigen Schottermengen in Wasserschutzgebieten mit unserer geologischen Situation gibt.

Somit wurde nachweislich gegen die Auflagen beider Genehmigungen (Zuwegung und Bau der WEA) sowie gegen das verbindliche Wassersicherungskonzept verstoßen. Somit die Gefährdung der Gesundheit von betroffenen Bürgern der Städte Hirschhorn, Neckarsteinach und Schönau in Kauf genommen, da vor allem Arsen eines der giftigsten Elemente ist, die es gibt! Ist Arsen einmal freigesetzt kann es nicht abgebaut werden, breitet sich aus und häuft sich an.

„Die Belastung durch anorganisches Arsen kann verschiedene Auswirkungen auf die Gesundheit haben- wie etwa Reizungen des Magens, verminderte Produktion von roten und weißen Blutkörperchen, Hautveränderungen und Lungenreizungen. Es wird auch angenommen, dass die Aufnahme bedeutender Mengen von Arsen die Chancen an Haut-, Lungen-, Leber- und Lymphgefäßkrebs zu erkranken erhöht… Des Weiteren können Unfruchtbarkeit, Fehlgeburten, Hautkrankheiten, verringerte Widerstandskraft, Herzstörungen und Hirnschäden auftreten. Sogar die DNS kann geschädigt werden“. (https://www.lenntech.com/Data-sheets/deutsch/Data-PSE/pdf/Arsen%20(As).pdf).

Des Weiteren wurde ebenso gegen allgemeingültige Gesetze, wie z.B. das WSG („Jedermann ist jedoch nach §1a Abs.2 WHG verpflichtet, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige Veränderung sein Eigenschaft zu verhüten“) oder dem BBodSchg verstoßen („Schädliche Bodenveränderungen im Sinne von Paragraph 2 Abs.3 BBodSchg sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit, herbeiführen“).

Die Frage wirft sich auf, wie die Grundstückseigentümer der betroffenen Wege- und Windenergieanlagenstandorte mit in die Verantwortung herangezogen werden können, wenn die Kontamination unseres Trinkwassers nach dem Rückbau der Windindustrieanlagen (Beendigung der Gestattungsverträge) nachgewiesen wird. Denn spätestens nach der Nutzungszeit der Windindustrieanlage wird die Betreibergesellschaft aufgelöst, d.h. im späteren „Schadensfall“ wird kein Adressat für Regressforderungen mehr vorhanden sein.

Die Bürgerinitiative hat nach den Ergebnissen der Belastung des Schotters auch das Trinkwasser der betroffenen Kommunen untersuchen lassen. Zum Untersuchungszeitpunkt waren die auffälligen Schadstoffe noch nicht nachweisbar.

Aber zum dauerhaften Schutz der Trinkwasserqualität wurden in den Genehmigungen und Verträgen Grenzwerte festgelegt, die nachweislich beim Bau der Windindustrieanlage nicht eingehalten wurden.

Zur Vermeidung einer auf Jahrzehnte zu befürchtenden Kontamination unseres Trinkwassers der Quellfassungen, des Wasserversorgungsnetzes bis zu den Wasserleitungen in den Häusern ist der Austausch des gesamten Schotters notwendig und das ist auch eine Forderung der BI Greiner Eck.

 Hauptinvestoren der Windindustrieanlagen sind außer der Stadt Viernheim, der Energiegenossenschaft Starkenburg auch die Stadt Bad Vilbel – „Die Stadt der Quellen“. Auszug aus der Homepage: „Bad Vilbel ist das Heilbad für Herz, Kreislauf …In Bad Vilbel ist die Kur nicht durch große Kliniken und Erholungsheime geprägt, sondern durch die „ambulante“ Kurmöglichkeit. Hier wohnen Sie privat und kommen zur ambulanten Trink- oder Badekur.“ „Sauberen“ Windstrom für die Stadt der Quellen, „schmutzige“ Auswirkungen für den Odenwald?

Zum Stand des Klageverfahrens gegen die Windindustrieanlage Greiner Eck:

Derzeit ist das Hauptverfahren am Verwaltungsgericht Darmstadt (VG DA) gegen die Windindustrieanlage am Greiner Eck eingeleitet. Das Eilverfahren mit dem Ziel, einen Baustopp zu erreichen, wurde sowohl in erster als auch in zweiter Instanz abgelehnt. Nachdem aber beide Gerichte jeweils sieben und mehr Monate für Ihre Entscheidung brauchten, stand das Greiner Eck bereits voll bestückt da.

Mut in dem nun laufenden Klageverfahren macht die Tatsache, dass auch ein unübersehbarer Wandel in der juristischen Urteilsfindung schon seit längerem stattfindet. Etliche Urteile gibt es inzwischen, die für schon betriebene Windindustrieanlagen die Genehmigung als rechtswidrig kassierten.

Um den juristischen Weg konsequent weitergehen zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Ebenso die Finanzierung von Gutachten wird durch Spendengelder finanziert.

Wir werden weiter mit großem Einsatz und Überzeugung unsere Ziele verfolgen und würden uns über eine Spende freuen.

Unser Spendenkonto bei der Volksbank Neckartal:

Bürgerinitiative Greiner Eck e.V.,

IBAN: DE 84 6729 1700 0028 2224 08        

BIC:GENODE61NGD

 

Anhang:

Dr. Markus Sonnberger, Biologe in der Stellungnahme des Umweltverbandes BVNH zum Entwurf 2016 des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien Südhessen, vom 14.07.2017, S.5f.:

„Antrag A6

Auswirkungen auf Boden- und Trinkwasserschutz müssen besser berücksichtigt und den Erfordernissen angepasst werden. Wir fordern daher, dass grundwassernahe Standorte nicht bebaut werden. Dasselbe gilt für die kompletten Einzugsgebiete von Trinkwasser-gewinnungsanlagen, auch wenn diese über die Schutzzone 3 hinausgehen. Außerdem dass zumindest für die Stellflächen silikatisches, vorzugsweise sogar autochtones Schottermaterial ohne Kalkanteil verwendet wird.

 

Begründung:

Die aktuellen Wasser- und Bodenschutzbestimmungen werden der technologisch und ökologisch vollkommen neuartigen Situation nicht gerecht.

Aus gutem Grund wurden die Waldungen der Hochlagen des Odenwaldes bisher von Industrieanlagen freigehalten. Neben der holzwirtschaftlichen Nutzung steht hier die Funktion des Waldes bei der Grundwasserentstehung und -reinigung im Vordergrund. Letztere wird vor allem durch zwei Faktoren beeinträchtigt: 1. von der Niederschlagswegleitung durch technische Entwässerung und anbaulicher Trends (Fichten, Douglasien) die den Oberflächenabfluss fördern und damit die Grundwasserneubildung hemmen; 2. durch die Einbringung wassergefährdender Stoffe (z.B. Öle, Nitrate) und Substanzen, die die Freisetzung derselben fördern (z.B. Kalk). Beide Faktoren werden durch die WKA erheblich beeinflusst.

Die mit den Bringungs- und Bauarbeiten verbundenen Erdbewegungen beeinflussen auch den Oberflächenabfluss. Mitunter erfolgen durch die Fundamentierungsarbeiten als sichtbare Durchtrümmerung oder wie bei Bohrungen als unsichtbare Penetration sogar direkte Eingriffe in unterirdische Aquifere. Gänzlich unbekannt ist die Auswirkung der von den WKA erzeugten Bodenschwingungen auf unterirdische und evtl. resonierende Luft-Wasser-Hohlräume.

Auch ein Versiegen von Quellen kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Bezüglich wassergefährdender Stoffe sind Verunreinigungen mit Betriebs- oder Hydraulikölen durch die WKA selbst oder durch den Baustellenverkehr ebenfalls nicht zu vermeiden. Ob diese systemimmanent, durch Unfälle oder gar durch Sabotage bedingt sind, dürfte der Umwelt egal sein.

Weniger direkt ist der Einfluss der ungeheuren Mengen von Deck- und Tragmaterial, insbesondere von Muschelkalk, die zur Herrichtung von Trassen, Stellplätzen und dergleichen in die von Natur aus kalkfreie Sandsteingegenden gebracht werden. Dieser übersteigt die für den normalen Waldwegebau verwendeten Mengen bei weitem. Mag die vergleichsweise hohe geogene Schwermetallbelastung dieses Materials vielleicht noch eine untergeordnete Rolle spielen, so haben die Staubimmissionen auf den umliegenden Waldboden eine direkte Wirkung, indem z.B. die Nitratfreisetzung erheblich gefördert wird. Dies hat außer für das Grundwasser auch deutliche Folgen für die Vegetation des Waldbodens, wo sich ausgehend von den Trassen starker Brennnessel- und mitunter verdämmender Brombeerwuchs breit machen. Für die forstliche Kalkung wird Dolomitkalk mit anderen Eigenschaften verwendet.

Die großen Risiken und Unwägbarkeiten machen es notwendig, nicht nur die Trinkwasser-schutzzonen I und II, sondern auch III zu Tabu-Zonen und als hartes Kriterium zu bewerten. Dazu all die Gebiete die im Einzugsgebiet der Trinkwasserquellen liegen, aber bisher noch nicht in den Trinkwasserschutzgebietsverordnungen erfasst sind. Es ist bekannt, dass die Außenabgrenzung der Trinkwasserschutzgebiete vielfach fehlerhaft bzw. unzureichend ist.“

Windpark Greiner Eck: Ist der Schotter stark belastet?
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Windpark Greiner Eck: Stehen die Windräder auf giftigem Boden?
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