BI Schurwald: Durch Energiesammelgesetz vom 1.1.2019 wird Ausschreibungsvolumen für Windkraft an Land deutlich erhöht!

Hier geben wir eine Info-Mail der BI-Schurwald (Schwarzwald) zu der zukünftigen Vergütung für WIndkraft weiter (vielen Dank an die BI für die Informationen):

Ausschreibungsvolumen für Windkraft an Land wird deutlich erhöht: Bürger zur Ausbeutung freigegeben

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat der Bundesrat am 14.12.2018 das Energiesammelgesetz verabschiedet; dieses ist bereits am 01. Januar 2019 in Kraft getreten.

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl118s2549.pdf%27%5D__1549554740036

Hiermit wurde u.a. auch § 28 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) geändert und das Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land für die Jahre 2019 – 2021 von 8.025 MW auf 12.025 MW (+ 50%) erhöht. Das Ausschreibungsvolumen, für das in einem Kalenderjahr keine Zuschläge erteilt werden, verfällt nicht, sondern wird in die Zukunft übertragen.

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__28.html

So wird das Ausschreibungsvolumen auf die einzelnen Jahre verteilt:

Bei den letzten drei Ausschreibungsrunden des Jahres 2018 war die Ausschreibungsmenge größer als die Nachfrage;  im Jahr 2018 wurden insgesamt 2.710 MW ausgeschrieben, aber es konnten wegen der geringen Gebotsmenge nur Zuschläge in Höhe von 2.342 MW (86%) erteilt werden. Somit erhielten auch die schlechtesten Gebote noch einen Zuschlagzum Höchstwert. Es findet kein Wettbewerb mehr statt und das Ausschreibungsverfahren ist ausgehebelt.

Da fragt sich der von steigenden Strompreisen gequälte Verbraucher, warum zusätzliche Sonderausschreibungen beschlossen werden, obwohl die Regelausschreibungen nicht ausgeschöpft werden.

Den Höchstwert für die Gebote hat die Bundesnetzagentur für das Jahr 2019 auf 6,20 Cent / kWh festgelegt.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Wind_Onshore_node.html

Aufgrund der übergroßen Ausschreibungsmenge kann davon ausgegangen werden, dass alle Gebote und Zuschläge im Bereich des Höchstwertes liegen werden.

Laut der Deutscher Windguard liegen die mittleren Stromgestehungskosten von Windkraftanlagen bei 5 Cent / kWh [Erfahrungsbericht EEG Teil II e): Wind an Land]. Der Höchstwert liegt somit um 24% über den Stromgestehungskosten.

Die tatsächlich gezahlten EEG-Subventionen werden auf Basis des Zuschlagswertes mit einem Korrekturfaktor ermittelt; Windkraftprojekte an windschwachen Standorten bekommen eine um bis zu 29% höhere Vergütung (paradox!). Die tatsächliche EEG-Vergütung kann demnach bis zu 8,00 Cent / kWh betragen  –  60% über den mittleren Stromgestehungskosten.

Zum Vergleich: Windkraftprojekte, die vor dem 01.01.2017 genehmigt wurden und im 2. Quartal 2018 in Betrieb gingen, erhalten eine EEG-Vergütung von „nur“ 7,31 ct/kWh.

Das Ziel der EEG-Reform 2017 den Strompreisanstieg aufgrund der EEG-Umlage zu verlangsamen ist gescheitert, vielmehr ist mit einem beschleunigten Preisanstieg zu rechnen. Deutschland hat bereits jetzt die höchsten Strompreise in der EU; jährlich wird in Deutschland 300.000 Haushalten der Strom abgestellt, weil sie die Stromrechnung nicht bezahlen können. Dies ist eine Umverteilung von arm nach reich!

Das Ausschreibungsverfahren soll offensichtlich ganz bewusst ausgehöhlt werden, um der Windkraftindustrie ihre Pfründe zu sichern. Der Windkraftindustrie stehen Goldene Zeiten bevor  –   Natur, Landschaft, Anwohnern und Stromkunden droht dagegen der Super-Gau!

Die Windkraftindustrie hat sich unser Land zum Untertan gemacht.  Die Bürger sind zur Ausbeutung freigegeben.

Die Sonderausschreibungen sind ein Fadenriss der Politik.  Der Gesetzgeber führt sich selbst ad absurdum.