Ein stringentes Überwachungsregime für bisher 16 Windkraftanlagen (WKA) im Odenwald bestehe, wenn überhaupt, nur auf dem Papier. In dieser Beurteilung sieht sich die Schutzgemeinschaft Odenwald (SGO) aufgrund eines jüngsten Anlasses am letzten Donnerstagerneut bestätigt. Diesen Anlass habe die nahe der Landstraße L3349 gelegene WKA 1 im Felgenwald geboten. Solche Anlagen vom Typ VESTAS V-136 wiesen eine Turmhöhe von 217 m auf, ihre Flügel eine Länge von 68 m. Trotz eines mit Schnee und Eis überzogenen Flü-gels sei diese Anlage mit einer möglichen Maximalgeschwindigkeit von 300 km/h an der Flügelspitze durchweg in Betrieb gewesen.Gefahren durch möglichen Eis-und Schneeabwurfes für KFZ und Fußgänger auf der 100 m vom Turmfuß entfernten stark frequentierten Landstraße seien unübersehbar, ebenso die potenziellen fatalen Folgen von Unfällen. Verwundert sei die SGO schon gewesen, seitdem eine maßgebliche hessische Landesbehörde genau diese Gefahrenlage aufgrund der Flügelheizung der WKA in der Genehmigungsphase vorneweg ausgeschlossen habe. Die mangelhafte Funktion der Heizung sei aktuell erwiesen. Eine elektronische Meldung des Fehlers sei offenbar genausowe-nig erfolgt wie eine ersatzweise gebotene Notabschaltung.
Schutzgemeinschaft Odenwald
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Die Bilder zu der neuen Gefährdungslage sind von der Windkraftanlage Vielbrunn-Hainhaus „WKA 1 Felgenwald“ zu finden. Allein der Vorgang der mehrfachen Öl-havarierten WKA 5 am Hainhaus im letzten Jahr (Januar, Mai und September) zeigt, wie sehr ein stringentes Überwachungsregime nach wie vor fehlt und welchen Risiken die Bürger im Odenwald zugunsten einersogenannten Energiewende fahrlässig ausgesetzt werden.