Südlicher Sandstein Odenwald ist faktisches Vogelschutzgebiet. BI stellt Antrag auf Anerkennung als reguläres Vogelschutzgebiet.

Die Bürgerinitaitive „Greiner Eck e.V.“ hat beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag gestellt dem „faktischen Vogelschutzgebiet“ Südlicher Sandstein Odenwald den Status eines reguläres Vogelschutzgebietes zuzuweisen. Hintergrund sind umfangreichen Gutachten zum Vorkommen und Lebensraum steng geschützter Vogelarten.Hintergrund für den Antrag sind u.a. die umfangreiche Untersuchungen im Odenwald zum Lebensraum streng geschützter Vogelarten wie z.B. Uhu, Schwarzsstorch. Weitgehend unbemerkt von Öffentlichkeit und Behörden haben sich – ganz im Sinne der Naturarkverordnung –  im Naturpark Odenwald wieder die seltenen und scheuen Schwarzsstörche angesiedelt. Der Westteil des südlichen Sandsteinodenwaldes erfüllt die Kritierien für ein Faktisches Vogelschutzgebiet.  Vor diesem Hintergrund ist der Antrag auf eine Ausweisung dieses Gebietes als reguläres Vogelschutz Gebiet nur folgerichtig.

Die Schutzgemeinschaft „Rettet den Odenwald“ unterstützt diesen Antrag der Bürgerinitiative Greiner Eck.

Hier der Antrag im Wortlaut:

Antrag im Rahmen der aktuellen Natura 2000-Verordnung auf Überführung des „Faktischen Vogelschutzgebietes“ im Westteil des IBA-Gebietes „Südlicher Sandstein Odenwald“ in ein reguläres Vogelschutzgebiet, welches das Vogelschutzgebiet „Südlicher Odenwald“ im Westen erweitert.

 Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit wird vom Regierungspräsidium Darmstadt die Natura 2000 – Verordnung novelliert. Da offenbar nur eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgt,  haben wir erst jetzt von dem Verfahren Kenntnis bekommen. Deshalb können wir uns nachfolgend nur sehr kurz und bzgl. einer Erweiterung des Vogelschutzgebietes „Südlicher Odenwald“ begrenzt äußern. Wie Sie wissen, wurde bei der Ausweisung des Vogelschutzgebietes „Südlicher Odenwald“ der Westteil des basierenden IBA-Gebietes „Südlicher Sandstein-Odenwald“ nicht einbezogen. Die Gründe dafür sind nicht nachvollziehbar.

Heute müsste die Grenze des IBA-Gebietes sogar noch weiter westlich bis zur Steinach (Schwarzstorch zwischen Eiterbachtal und Finkenbachtal – neuere Kartierungen), sowie südlich bis zum bestehenden Vogelschutzgebiet „Unteres Neckartal bei Hirschhorn“ bezogen werden.

Für das südöstlich und östlich dem VSG „Südlicher Odenwald“ benachbarte Gebiet wurde mittlerweile beispielsweise von der „Gruppe für ökologische Gutachten“ in einer gutachterlichen Stellungnahme (Stand: 14.08.2014) bestätigt, dass – unter anderem aufgrund des nachgewiesenen Schwarzstorch-Vorkommens – die Kriterien für ein Faktisches Vogelschutzgebiet erfüllt sind.

Bezug nehmend auf die im südlichen Odenwald kartierten Schwarzstörche wird folgerichtig darauf hingewiesen, dass bei „sehr seltenen und nur an wenigen Stellen auftretenden Arten … sämtliche Flächen mit stetigen Brutvorkommen dieser Art, die eine Habitatausstattung aufweisen, deren Qualität auch für die Zukunft den Erhalt der Bestände der zu schützenden Arten wahrscheinlich macht, als zahlen- und flächenmäßig geeignetste Gebiete zu werten“ sind.

Somit betrifft dies auch die Schwarzstörche im Eiterbach- und Finkenbachtal und darüber hinaus. Auch die Abgrenzung des IBA-Gebietes im Norden ist damals höchstwahrscheinlich zu eng gefasst worden. Zudem sollte der Schwarzstorch in den Schutzzweck des bestehenden VSG „Südlicher Odenwald“ aufgenommen werden, basierend auf den grenznahen Vorkommen an Itter, Reisenbach, Höllbach und Galmbach (Eduardsthal).

In oben genanntem Gebiet siedelt zudem mindestens eine Baumbrut des Uhu, weitere sind wahrscheinlich. Auch kommen gleich mehrere Brutpaare/Reviere des Raufußkauzes und Sperlingskauzes in diesem Gebiet vor. Beide Arten zählen (wie auch der Schwarzstorch) zu den Arten des Anhangs I der europäischen Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), für die deren TOP-Gebiete als Schutzgebiete auszuweisen sind. Das VSG „Südlicher Odenwald“ ist bereits TOP 5 – Gebiet für beide Kleineulen-Arten. Ein auf fachlich ermittelte Grenzen erweitertes Gebiet hätte daher eine herausragende Stellung. Angemerkt werden muss dabei, dass ein Erreichen von Erfüllungsgraden für einzelne Arten nicht krasse Fehlabgrenzungen von Gebieten rechtfertigt.

In zahlreichen Fällen liegen aus anderen VSG bzw. IBA-Gebieten deutliche Verschlechterungen für die Lokalpopulationen dieser Arten vor, so dass hiesigem Gebiet mit noch guten Beständen und hoher Siedlungsdichte eine herausragende Bedeutung für die Arten zukommt, zumal für alle drei Arten die Gesamtbewertung des EHZ in Hessen mit „ungünstig“ angegeben wird.

Weiterhin sind alle 15 von uns nachgewiesenen Fledermausarten, zu denen auch Anhang II + IV Arten der FFH-Richtlinie gehören, wie die Mopsfledermaus, die Bechsteinfledermaus und das Große Mausohr als Zielarten für das Gebiet mit aufzunehmen, da von einer hohen Bedeutung dieses  Natura-2000-Gebietes auch für diese Arten auszugehen ist, was auch die benachbarte Mospfledermauskolonie bei Neckarsteinach Burg-Schadeck zeigt. Eine Berücksichtigung dieser Arten im Standarddatenbogen ist also unabdingbar, ein zusätzliches Fledermaus-FFH-Gebiet sollte  angestrebt werden. Von der Notwendigkeit, weitere Kartierungen vorzunehmen, ist auszugehen.  Das Vogelschutzgebiet „Südlicher Odenwald“ ist seinerzeit also im unzureichenden Maße und hierdurch fehlerhaft ausgewiesen worden.

Somit besteht westlich des Vogelschutzgebietes „Südlicher Odenwald“ ein „Faktisches Vogelschutzgebiet“, das in ein reguläres Vogelschutzgebiet überführt werden muss.

Sollte unser Antrag vom Umfang her die laufende Anhörung überfordern, erbitten wir unmittelbar im Anschluss an die derzeitige Novellierung der Natura 2000-Verordnung eine erste Fortschreibung.

Mit Dank und freundlichen Grüßen

BÜRGERINITIATIVE GREINER ECK e.V.

 

www.bi-greinereck.de

bi-greinereck@gmx.de

i.A. Maria Lilek-Schirmer, 2. Vorsitzende