Schlimme Neuigkeiten 2: Bauantrag für Windpark „Greiner Eck“ erteilt

Das ungeheuerliche ist Geschehen: Das GRÜN geführte Regierungspräsidium hat die Baugenehmigung für den umstrittenen Windpark erteilt. Im Wald des „Greiner Ecks“ wird in den nächsten Tagen gerodet werden!.
Nur zur Erinnerung das Greiner Eck…

  • liegt inmitten eines FFH Gebietes (mit Schutzziel Fledermäuse!)!
  • liegt inmitten des jüngst auf UNESCO Welterebe Status aufgewerteten Geo NATURparks Odenwald
  • liegt in der Nähe von Gutachterlich nachgewiesenen Habitaten streng geschützter Arten
  • steht im Zentrum eines Lokalskandals: Der Hirschhorener Bürgermeister hat seinen Stadträten offensichtlich wichtige Infomationen zu den Windindustrieplanungen vorenthalten – ein Abwahlverfahren gehen ihn läuft
  • wurde NIE in eine Öffentlichkeitsbeteilligung mit einbezogen: Die betroffenen Bürger erfuhren aus der Presse, dass dort ein Windpark hin soll. Sie hatten auch nicht die Möglichkeit im Rahmen der Regionalplanung Widersprüche geltend zu machen…

Hier die Presserklärung des Regierungspräsidiums Darmstadt:

Pressemitteilung
Für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen am „Greiner Eck“ bei Hirschhorn/Kreis Bergstraße hat das Regierungspräsidium Darmstadt heute die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Die Anlagen sind vom Typ ENERCON mit einer Nennleistung von 3 MW, einer Nabenhöhe von ca. 135 m und einem Rotordurchmesser von ca. 116 m. Die Entscheidung über eine 5. Anlage (WKA E 2) wurde auf Wunsch der Antragstellerin zurückgestellt.

Die Prüfung des Antrags der Betreiberfirma aus Viernheim durch das Regierungspräsidium sowie die eingeholten Stellungnahmen haben ergeben, dass die Voraussetzungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllt werden und damit Beeinträchtigungen durch die betreffende Anlage nicht zu erwarten sind.

Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid: „Der umfangreiche Genehmigungs bescheid enthält zahlreiche Auflagen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb den Anlagen sorgen“. Die Auflagen beschäftigen sich mit der Einhaltung der zulässigen Lärmgrenzwerte, der maximal möglichen Beschattungsdauer, dem Kranich- und Fledermausvorkommen, dem Eiswurf und auch mit dem Schutz und den Interessen der in der Nähe wohnenden Menschen.

Die von Denkmalschutzseite vorgebrachten Argumente, dass die Windkraftanlagen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der denkmalgeschützten Hirschhorner Gesamtanlage führen würden, sind vom RP geprüft und bewertet worden. In der Abwägung kam das Regierungspräsidium aber zum Ergebnis, dass die Belange des Denkmalschutzes nicht höher zu bewerten sind, als die Privilegierung der Windkraftvorhaben im Außenbereich.

Die Städte Hirschhorn und Neckarsteinach hatten ebenso wie die anderen Fachbehörden dem Vorhaben zugestimmt. Auch hat die Regionalversammlung Südhessen im Dezember 2015 eine Abweichung vom Regionalplan Südhessen zugelassen. Gegen die RP-Entscheidung kann Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt erhoben werden.


Pressestelle: Regierungspräsidium Darmstadt
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