Landratsamt hält „Windkraftzonen“ im Landschaftsschutzgebiet für nicht Genehmigungsfähig!

Das Landratsamt Rhein-Neckar scheint offesichtlich die rechtliche Auffassung unserer Bürgerinitiative zu teilen – die Errichtung von Windkraftzonen in den Landschaftsschutzgebieten an der Bergstrasse ist nicht Genehmigungsfähig.