Verwirrung bei Petition zum Artenschutz

Aus einer Petition gegen die geplante Aushöhlung des Artenschutzes sind auf einmal drei geworden. Wie es dazu kam.., und warum es kein Fehler ist bei allen dreien zu unterschreiben.Chronologischer Überblick

  • 1.12.2016: Das Bundesumweltminsiterium hat eine Gesetzesnovelle Veröffentlicht, in der eine weitreichende Aushöhlung des Artenschutzes beinhaltet. Datiert ist die Novelle auf den 1.12.2016 – in einigen Naturschutzverbände ist sie erst am 12.12.2016 bekannt geworden.
  • 16.12.2016: Thomas Glauner richtet sich mit einer Online-Petition auf der Plattfprm COMPACT WeAct gegen die geplante Gesetzesänderung
  • 19.12.2016: Ungeheuerlicher Vorgang: Die Betreiber von COMPACT zensiert die bereits mehrere hundert mal unterschriebene Petition. Begründung: Die Petition verstoße gegen die windkraftfreundliche Grundposition von COMPACT. Auch der Nicht-Ausbau der Erneuerbaren würde Arten gefährden, wenn dadurch der Klimawandel weiter voranschreitet, weshalb die Petition nicht mehr auf der COMPACT Seite unterschrieben werden kann. Den Wortlaut der Begründung finden Sie hier.
  • Als Reaktion auf die Sperrung der Online Petition werden – unabhängig voneinander – zwei neue Petitionen gestartet:  Sowohl Thomas Glauner, als auch  „Rettet den Odenwald“ erstellen auf der Plattform Change.org eine neue Petition ( „Das Bundesnaturschutzgesetz darf nicht zu Gunsten der Windenergie aufgeweicht werden“ und „Rettet den Artenschutz in Deutschland“
  • 20.12.2016: COMPACT reagiert auf die eingegangenen Beschwerden und entsperrt die Petition wieder. Doch zu diesem Zeitpunkt sind die beiden anderen Petitionen bereits in der Welt.

Und welche Petition soll ich nun unterschreiben?  Am besten alle drei –  das Thema ist so wichtig, dass es nicht schadet