Alarm: Massive Vorstöße der GRÜNEN zum endgültigen Abbau von Natur- und Artenschutz

Sowohl die GRÜN geführten Umweltministerien in Hessen und Baden-Württemberg als auch die GRÜNE Bundestagsfraktion versuchen gerade den sowieso schon seit Jahren massiv ausgehöhlten Naturschutz bei Windkraftprojekten weiter auszuhebeln bzw. vollends abzuschaffen. Die Folgen für Natur und Mensch wären drastisch und würden auch international den Naturschutz weiter schwächen.

„Artenschutz ist kein Steckenpferd hyperaktiver Naturschützer, sondern ein wichtiger Beitrag zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen.“ (RNZ) So der Baden-Württembergische Umweltminister Franz Untersteller (GRÜNE)… Gemeint war der Schutz von Juchtenkäfern, die in zwei dem Tunnelbau von Stuttgart 21 im Wege stehenden Bäumen gefunden wurden. Die Arbeiten wurden nach Entdeckung der Käfer für 3 Jahre gestoppt. Die Bäume stehen heute noch. Die GRÜNEN gewannen die Sympathie der gegen das Großprojekt demonstrierenden Stuttgarter und die Landtagswahlen.

Wenn es um Windkraft geht liegen die Dinge für die GRÜNEN jedoch völlig anders – Artenschutz ist dann ein Hinderniss das es zu beseitigen gilt:

1.) Aktuelle Vorstöße der GRÜNEN zur Aushebelung des Naturschutzes auf Bundesebene:

In Ihrem Bundestagsantrag vom 13. November 2019 fordern die GRÜNEN nichts geringeres als die VOLLSTÄNDIGE ABSCHAFFUNG DES NATURSCHUTZES ZUGUNSTEN DER WINDKRAFT. Derartige Forderungen erhebt die deutsche Windkraftlobby schon seit Jahren. U.a. die Naturschutzorganisation „Rettet den Regenwald“ warnte unlängst vor derartigen Vorstößen anlässlich des Windkraftgipfels der Bundesregierung im Herbst 2019.

Die Bundestagsfraktion der GRÜNEN fordert in ihrem Antrag nun folgendes: Windkraftprojekte sollen mit Klimaschutz gleichgesetzt werden. Windkraft soll dadurch den Rang von – alle anderen Schutzbelange überwiegendem – „öffentlichem Interesse“ erhalten. In „Planungsrechtlich gesicherten Gebieten“ – damit sind z.B. die 2000 ha Windkraftvorrangflächen des Regionalplans im hessischen Naturpark Odenwald oder Windkonzentrationszonen im baden-württembergischen Naturpark Odenwald gemeint – würden dann Bauanträge von Windkraftprojekten OHNE JEGLICHE PRÜFUNG UND EINKLAGBARKEIT von Natur- und Artenschutz genehmigt werden!!!

2.) Aktuelle Vorstöße der GRÜNEN Umweltministerin Priska Hinz zur Aushebelung des Naturschutzes in Hessen

Die Umweltministerin Priska Hinz (GRÜNE) hatte bereits in der Vergangenheit in Hessen den Natur- und Artenschutz zugunsten der Windkraft ausgehebelt: So kippte sie die bis 2016 bestehende Fünf-Kilometer-Schutzzone für Wochenstuben der extrem seltenen Mops Fledermaus. Mit einem Erlass schnurrt im Juni 2016 der Fledermaus-Puffer zwischen Wochenstube und WIndturbine  auf nur noch einen Kilometer zusammen (siehe hier) – und auch der ist inzwischen noch weiter reduziert worden.  Doch trotz des bereits gestutzten Naturschutzes geraten Windkraftprojekte in Hessen noch immer in Konflikt mit geltendem Naturschutzrecht – weshalb Frau Hinz gerade an einem weiteren Erlass zur Aushöhlung des verbliebenen Naturschutzes in Hessen arbeitet (siehe hier)

3.) Aktuelle Vorstöße des GRÜNEN Umweltministers Franz Untersteller zur Aushebelung des Artenschutzes in Baden-Württemberg

Umweltminister Franz Untersteller ist in Baden-Württemberg da schon weiter. Bereits 2012 wurde durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes die Regionalplanung entmachtet: Mit der Verlagerung der Windkraftplanung auf die kommunale Ebene wurde einem kleinräumigen, systematischen Wildwuchs der Windkraft Vorschub geleistet. Hinzu kam der „Windenergieerlass“ des Umweltminsiers mit dem er die Kommunen im Ländle „verpflichteten“ wollte Windkonzentrationszonen sogar in Landschaftsschutz- und Natura 2000 Gebieten auszuweisen – getreu seiner Devise  für Windkraft keine größeren Tabuflächen zuzulassen. Dass Unterstellers Erlass höherrangiges Umweltrecht schlichtweg missachtet empörte die Bürgerinitaitiven im Land seit Jahren. Doch da nur Naturschutzverbände die Einhaltung von Naturschutz vor Gericht einklagen können und z.B. der BUND Baden-Württemberg dies nicht tat (seine Geschäftsführerin ist ehemalige Präsidentin des Bundesverbanes Windenergie) dauerte es Jahre bis die neu gegründetete BUND Abspaltung „Naturschutzinitiative e.V.“ (siehe TAZ) gerichtlich gegen den Erlass vorgehen – und siegen – konnte. Zwar hat nun endlich das Verwaltungsgericht Mannheim höchstricherlich die Rechtsauffassung der Naturschutzinitaitive bestätigt und Untersteller den Windenergieerlass ersatzlos gestrichen. Dennoch wurden mehr als 7 Jahre lang auf Grundlage dieses unrechtmäßigen Erlasses zahlreiche Windturbinen genehmigt. (Ausführliche Beschreibung des Urteils und seiner Folgen siehe hier)

Auch bei der Aufweichung des Artenschutzes war das Umweltminsiterium kreativ und nicht von Skrupeln beszüglich höherrangigen Artenschutzrechts geprägt: Obwohl die Ornithologen Deutschlands einen Mindestabstand von 1500 m zwischen einer Windturbine und einem Rotmilanhorst fordern – Untersuchungen ergaben dass Rotmilane bei der Brutaufzucht 60% ihrer Flüge in diesem Radius unternehmen – gilt in Baden-Württemberg nur ein Mindestabstand von 1000 m (in diesem Radius erfolgen nur 40% der Flüge in der Aufzuchtphase). Vor allem aber wurde auch im europäischen Artenschutz vorgeschriebene Schutz eines einzelnen Horstes dadurch ausgehebelt, dass beim Artenschutz eine „Signifikanzschwelle“ eingeführt wurde: So greifen viele Schutzregelungen bei der Windkraftplanung in Baden-Württemberg erst wenn eine „signifikante Anzahl“ von Rotmilanhorsten betroffen ist. Nach dieser Unterstellerschen Spezialregelung war die „Signifikanz“ erst gegeben wenn drei Rotmilanhorste in einem Umkreis von 3,3 km gefunden wurden. Diese Schwelle hat Franz Untersteller in einem Erlass vor wenigen Tagen (am 17.1.2020)  auf sage und schreibe 7 (SIEBEN!) Rotmilanhorste heraufgesetzt. Eine „Gute Lösung für Artenschutz und Windkraft“ wie Franz Untersteller findet.

Würden die GRÜNEN ihr Grundsatzprogramm ernst nehmen, müssten Sie Angesichts dieser radikalen Realpolitik ihrer eigenen Umweltminister/innen eigentlich Parteiausschlussverfahren gegen Untersteller und Hinz  wegen Missachtung der GRÜNEN Grundsätze anstreben:  Zur Erinnerung an alle GRÜNEN und Nicht-GRÜNEN mit welchen Versprechen die GRÜNEN eigentlich einmal antraten:   „Für uns Bündnisgrüne haben Natur- und Landschaftsschutz eine wichtige Bedeutung. […] Die Vielfalt der Natur, den Reichtum ihrer Arten und die unwiederbringliche Eigenart naturnaher Landschaften schützen wir aus Respekt vor ihrem Eigenwert, aber auch weil eine intakte Umwelt für uns Menschen einen nicht in Zahlen messbaren Wert hat.“ (Grundsatzprogramm von Bündnis 90/die GRÜNEN, „Die Zukunft ist Grün“ Abschnitt „Natur- und Landschaftsschutz“)

Doch nicht nur Artenschutz sondern auch Landschaftsschutz – einst ein urgrünes Thema – ist nichts an das GRÜNE Minister heute erinnert werden wollen…

Gundsatzprogramm von Bündnis 90/die GRÜNEN:Wir treten daher für die Erhaltung der verbliebenen Naturräume und der traditionellen Kulturlandschaften ein.“

Minister Untersteller: „Windkraft verändert auch Landschaften. Es kann niemand erwarten, dass sich die Landschaften konservieren. Aber das bedarf viel Überzeugungsarbeit.“ (RNZ 21.9.2016)

Doch ein Parteiausschlussverfahren ist natürlich illusorisch – denn Minister Untersteller und Hinz sind ja keine Ausnahmen: Die vielen GRÜNE Politiker in den Lobbyorganisationen und Aufsichtsräten der Winkraftindustrie (Peter (BEE), Lemke (ABO Wind), Partsch (ENTEGA), Scheel (Naturstrom), uswusw..) lassen im Konflikt zwischen Umweltschutz und  EE-Technokraten nicht gerade den Eindruck entstehen dass für die GRÜNEN „Klimaschutz“ das Hauptmotiv für ihr radikales Vorgehen ist. Der Blick in das – heute noch immer gültige (!) – Grundsatzprogramm der GRÜNEN zeigt letztlich nur wie sehr sich diese Partei inzwischen von sich selbst und ihren Ursprüngen eines respekt- und würdevollen Umgangs mit der Natur entfremdet hat.

 

Abschliessend ein Wort zur „Vorbildfunktion“:

Deutschland soll ein Vorbild sein? Versagen der Technokraten beim „Klimaschutz“ bei gleichzeitiger Zerstörung der Restnatur – was für ein Vorbild!

Im Konflikt zwischen Naturschutz und „Energiewende“ erleben wir seit Jahren wie in Deutschland die Natur rücksichtslos Opfer des Ausbaus erneuerbarer Energie wird. Dies gilt nicht nur für Windkraft sondern vor allem auch für die Nutzung von Biomasse – also „Biosprit“ (Palmöl, Raps), „Biogas“ (z.B. Maisanbau zur Stromgewinnung) und der intensivierten Holznutzung (Pellets und „Biowärme“ durch Heizholz). In diesem Konflikt werden die drastischen ökologischen Folgen systematisch verharmlost und relativiert – und zugleich die mühsam über Jahrzehnte erkämpften Umweltstandards systematisch ausgehöhlt.

Die immer wieder bemühte Begründung die Natur dem höheren Ziel „Klimaschutz“ opfern  zu müssen tönt hohl angesichts des offensichtlichen Versagens der „Energiewende“ beim Klimaschutz. Selbst die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkomission bescheinigt der „Energiewende“ seit Jahren (!!!) dass sie im Klimaschutz versagt weil sie falsch aufgegleist ist: Statt den gemeinsamen EU CO2 Zertifikatehandel zu fördern hintertreibt Deutschland mit seiner planwirtschaftlichen EEG Förderungen einen wirksamen Klimaschutz. Angesichts der beständigen Erfolgsmeldungen wollen viele von derartigen Misserfolgen nichts hören: Ist denn nicht der CO2 Ausstoss Deutschlands seit 1990 um mehr als 30% gesunken? Ja – nur sollte auch nicht verschwiegen werden, dass die Emissionen aufgrund der Deindustrialisierung der einstigen DDR bereits bis 2009 um 28% gesunken waren – und keineswegs auf den „Erfolg“ der Energiewende zurückzuführen sind. Im Gegenteil: Seit 2010 stagnieren die CO2 Emissionen. Und hat nicht WIndkraft bereits einen Anteil von 20% an der Stromerzeugung? Ja – doch da Strom nur 20% des Energiebedarfs ausmacht sind dies nur 4% des Gesamtenergiebedarfs. 96% der Energie haben andere Quellen. Angesichts eines Anteils der Erneuerbaren Energienvon nur 15%  am Gesamtenergiebedarf (mehr als 8% stammen übrigens aus Biomasse und nicht etwa von Sonne und Wind) sind die ökologischen Schäden der Erneuerbaren unverhältnismäßig hoch. Die Erneuerbare Energiegewinnung ist zu einem dramatischen Faktor bei der Zerstörung der Lebensräume wildlebender Pflanzen und Tiere in Deutschland geworden.

Inzwischen weisen sogar Verfassungsrechtler darauf hin dass der Ausbau der Windkraft gegen das Staatsziel Umweltschutz verstößt: Denn auch bei Maßnahmen die (angeblich oder auch wirklich) dem „Klimaschutz“ dienen müssen ökologischer Schaden und Nutzen gegeneinander abgewogen werden. Solange die durch Windkraftanlagen verursachten Umweltschäden größer sind, als ihr Nutzen für den Klimaschutz verstößt der  Windkraftausbau – insbesondere in Naturregionen – gegen das Staatsziel Umweltschutz und ist als verfassungswidrig einzustufen. (Siehe z.B. hier). Verhältnismäßigkeit ist ein Prinzip dass derzeit durch die Instrumentalisierung von „Klimaschutz“ für Wirtschaftsinteressen vollends unter die Räder gekommen ist.

Deutschland scheitert mit seiner  „Energiewende“ nicht nur im Klimaschutz sondern ist auch durch seinen rücksichtslosen Umgang mit Natur und Mensch zu einem  abschreckenden Beispiel  geworden.

Seit Jahren werden also in Deutschland Landschafts-, Natur-, Arten-, Trinkwasser-, Denkmal- und Schallschutz beim Ausbau der Erneuerbaren Energien ausgehöhlt und aufgegeben – und all dies im Namen eines nicht stattfindenden „Klimaschutzes“.  Die letzten größeren, noch halbwegs unzerschnittenen Wald- und Naturgebiete Deutschlands wurden einem radikalen Ausbau der Windkraft preisgegeben. Auf rund 20% der Ackerflächen wächst in agroindustriellen Monokulturen „Biomasse“ ohne Lebensraum für Insekten, Wildpflanzen und Feldfauna.

Angesichts des Rückbaus von Natur- und Landschasftsschutz sowie des rücksichtlosen Umgangs mit der eigenen Restnatur ist es anmassend und unglaubwürdig dass Deutschland Länder wie z.B. Brasilien oder Indonesien für die Zerstörung der Regenwälder kritisiert. Oder sich gar mit seiner „Energiewende“ als Klimaschutzvorreiter und Nachhaltigkeitsvorbild für andere Nationen aufspielt. Chauvinismus kann auch ökologische Züge tragen.

Es wäre an der Zeit dass auch die GRÜNEN (und nicht nur sie) ihre Scheuklappen abnehmen und Erkennen dass ein großer Teil der Erneuerbaren Energien nicht Teil der Lösung sondern Teil des Problems ist.  Fossile Energien und Atom sind keine nachhaltigen Formen der Energiegewinnung. Das heisst im Umkehrschluss jedoch nicht dass Windkraft oder Biomassenutzung nachhaltig sind – zschon gar nicht sie einen ernsthaften Beitrag zur Energieversorgung leisten sollen.

Für einen nachhaltigen Klimaschutz ist die Preisgabe von Landschafts- und Naturschutz weder notwendig noch dienlich. Es ist vor allem auf landespolitischer Ebene dringend geboten dass auch die GRÜNEN Umweltministerinnen und -minister sich darauf besinnen, dass ihre Aufgaben darin besteht den natürlichen Lebensraum von Mensch und Natur zu bewahren. Keineswegs ist es ihre Aufgabe  für den Ausbau von Erneuerbaren Energien hinderliche Schutzgüter aus dem Weg zu räumen.