EU Komission verklagt Deutschland wegen Verstößen im Naturschutz…

…und wie die Landschaftsschutzgebiete im Odenwald mit Verweis auf die FFH-Gebiete abgeschafft wurde.

Wieviel „Schutz“ ein europäisches Naturschutzgebiet (Natura 2000/FFH Gebiet) der Natur bietet zeigte sich auch im Odenwald im „Greiner Eck“ als dort das GRÜN geführte RP Darmstadt Winkraftanlagen genehmigte – und sogar aktiv dafür vor der Regionalversammlung warb. Schutzziel des Schutzgebietes?: U..a streng geschütze Fledermausarten! Also die windkraftsensibelste Säugetierart!  Die Missachtung bestehenden Natur- und Umweltrechts in FFH Gebieten ist in Deutschland leider keine Ausnahme sondern ein systematisches Problem. Weshalb nun endlich die EU Komission Deutschland verklagt. Mehr dazu: FAZ 18.2.2021

Exkurs: FFH Gebiete und die Abschaffung der Landschaftsschutzgebiete im hessischen Odenwald

Kurz zur Erinnerung: Der 1960 gegründete hessische Naturpark Bergstraße-Odenwald – einer der ältesten Naturparke Deutschlands – war bis 2008 fast flächendeckend Landschaftsschutzgebiet (LSG). Die Begründung für die Abschaffung der LSG in Hessen war die Einführung der FFH-Gebiete. Sozusagen als Ersatz. Letztlich in jeglicher Hinsicht ein Etikettenschwindel: Sowohl was die Fläche angeht (die LSG waren viel größer als die neuen FFH Flächen) als auch in Bezug auf die praktische Naturschutzwirkung (weshalb ja nun die EU Deutschland ja auch verklagt).

Das Problem für den Odenwald: Der Status „Naturpark“ ist – trotz klarer Zielvorgaben in Bezug auf Natur- und Landschaftsschutz – in Deutschland nicht einklagbar. Deshalb ist im Naturschutzrecht auch verbindlich vorgegeben, dass ein Gebiet nur dann Naturpark sein kann wenn es zugleich auch überwiegend Landschaftsschutzgebiet ist (siehe Bundesnaturschutzgesetz §27 1.1.). Der Schutz von Landschafts- und Naturschutzgebieten ist in Deutschland einklagbar – der Landschaftsschutzstatus war also vom Bundesgesetzgeber bei der rechtlichen Verankerung der Naturparke das wichtigste „Schwert“, mit dem Landschafts- und Naturschutz in einem Naturpark gegen Eingriffe geschützt werden konnte. Seit nun 2008 der Landschaftsschutz abgeschafft wurde befindet sich der hessiche Naturpark Odenwald in einem nach Bundesnaturschutzrecht unzulässigen Zustand: Er besteht weiter fort, es gibt aber kein rechtliches Mittel mehr ihn gegen Eingriffe zu verteidigen.

Mit der völlig merkwürdigen Verschmelzung  von „Naturpark Bergstraße-Odenwald“ und UNESCO Geopark zum „Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald“ ist der alte Naturpark übrigens NICHT abgeschafft worden. Auch wenn die GRÜNE und BUND im Odenwald immer wieder behaupten und sich sogar über die „Unkenntins“ ihrer Kritiker mokieren:

„…als die Mitarbeiterin des RP das Ausschlusskriterium ‚Naturpark‘ vortrug, brachen die Windkraftgegner in ein lautes Gelächter aus. Dies belegte aber leider nur, dass sie den Sachverhalt nicht verstanden haben. Der Odenwaldkreis liegt seit 2008 eben nicht mehr in einem Naturpark.“

Schrieb der BUND Odenwald Sprecher Harald Hoppe für die GRÜNEN Odenwald  am 2.5.2019  siehe auchg Anmerkung (1)  .

Auf Nachfrage hat das Bundesamt für Naturschutz uns auch schriftlich bestätigt dass der hessische Odenwald noch immer Naturpark im Sinne des §27 Bundesnaturschutzgesetz ist. Er besteht eben doch weiter fort, … nur das haben GRÜNE und BUND nicht verstanden. Einen besonderen Geschmack bekommt dies dadurch, dass die GRÜNEN 2008 noch das Wahlversprechen gaben den Landschaftsschutz im Odenwald wieder herzustellen (siehe z.B. hier: Grüne Bergstraße fordern Erhalt des LSG Bergstraße-Odenwald). Was sie nach ihrer Wahl in die hessische Landesregierung aber ben leider NICHT taten – sondern im Gegenteil – die treibende Kraft bei der Umwandlung des Naturparks in den Maschinenraum der Regenerativ-Industrie wurden. Sowohl als Partei als auch als Aufsichtsräte in im Odenwald aktiven Windkraftfirmen.

Anmerkung (1) : Dass BUND und GRÜNE im Odenwald gemeinsame Presseerklärungen rausgeben ist im Odenwald üblich. Auch dass die GRÜNEN Politiker zugleich in den Aufsichtsräten der im Odenwald wirkenden Windkraftfirmen sitzen (siehe z.B. ENTEGA/Jochen Partsch oder ABO Wind/Eveline Lemke). Und dass die Geschäftsführerin des BUND Ba-Wü Sylvia Pilarsky-Grosch zuvor Präsidentin des Bundesverbandes WIndenergie war ist auch nichts aussergewöhnliches in der Verflechtung von Regenerativindustrie, Politik und Naturschutzfünktionären.