Beitragsempfehlung: Letzte Woche erschien dieser lesenswerte Beitrag von Dieter Hoffmann. Veröffentlicht wurde der Text des habilitierten Literaturwissenschaftlers auf seinem Blog „Rotherbaron“
Den Text finden Sie direkt auch hier
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In langjähriger Arbeit hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) „Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ erstellt (sogenanntes „Helgoländer Papier“).
Für den Rotmilan wird von der LAG VSW ein Mindestabstand von 1500 m zwischen Horst und Windindustrieanlage empfohlen. Hintergrund sind wissenschaftliche Untersuchungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass beim Rotmilan während der Brutzeit 60% der Flüge in einem 1500 m Radius um den Horst stattfinden. Selbst ein Abstand von 1500 m ist also keineswegs ein Weiterlesen
Eine genauer Aussage dazu kann es natürlich nicht geben, da in der momentanen Umsetzungsphase der Windkraftpläne im Naturpark nur Vorrangflächen für Windkraft (in Ba-Wü auch Windkonzentationszonen genannt) ausgewiesen werden. Die Erfahrungswerte im Odenwald zeigen, dass bei Standorten im Wald 0,6 bis 1 ha Wald allein für den Bauplatz und den Kranaufstellplatz gerodet werden. Je nach Standort – vor allem auf den Bergkuppen – muss das Gelände auch terrassiert werden. Ebenfalls je nach Standort werden noch Rodungen für die Zuwegung bzw. die Verbreiterung der vorhandenenen Waldwege vorgenommen, da auf diesen ja Schwerstlasttransporter anliefern müssen.
Wieviel Wald wird nun gerodet? Bei den weit über 3000 ha geplanter Windkraftvorrangfläche muss im Laufe der Zeit mit dem Bau von ca 400 bis 500 Windindustrieanlagen gerechnet werden – was bei den (ohne Zuwegungsrodungen) angenommenen 0,6 ha bis 1 ha dann eine Rodungsfläche von 240 ha bis 500 ha macht. Größenvergleich: Der Hambacher Forst hat eine Gesamtflächen von 220 ha.