MRN Regionalplan Windkraft liegt offen. Jetzt noch Einsprüche senden.

Die Offenlage zum MRN Regionalplan zur Windkraft ist vom 4. April 2018 bis zum 18. Mai 2018.

Auch wenn es Mühsam ist und Nutzlos erscheint: Wir empfehlen trotzdem noch einen persönlichen Einspruch zu schicken. Wie das geht und worum das geht erklären wir im folgenden kurz. (Ansonsten auch hier die Langfassung auf der Seite des MRN Regionalverbandes)

…kurz erklärt:

Offenlage des Teilregionalplanes Windenergie durch den Regionalverband Metropolregion Rhein-Neckar

I. Planungsverfahren: Was bedeutet die Offenlage?

Die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz haben durch einen Staatsvertrag die Planung für die Nutzung der Windenergie in der Metropolregion dem Regionalverband Metropolregion Rhein-Neckar übertragen. Dieser will nun endlich seinen Auftrag erledigen und das Ergebnis der Planungen verabschieden.

Warum dritte Offenlage?

Nach der zweiten Offenlage im Jahre 2014 hat das Land Rheinland-Pfalz seine Planungsparameter so wesentlich geändert, dass eine Neuplanung nötig wurde. Die wesentliche Änderung in RP war die Herausnahme der Haardt aus der Planung und Einstufung der Region als Ausschlussgebiet. Rheinland-Pfalz war der Verursacher der „Verzögerung“.

Hessen hat die Verabschiedung des Regionalplanes Windenergie nicht abgewartet und die Errichtung von Windkraftanlagen im Verbandsgebiet genehmigt, die z. T. schon errichtet sind.

Hierzu Zitat aus Besondere Hinweise für den hessischen Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar: Der Verband Region Rhein-Neckar plant ländergrenzenübergreifend. Dabei sind die unterschiedlichen Landesvorgaben aus Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz bei der Planung zu berücksichtigen und soweit möglich zu harmonisieren. Im Gegensatz dazu sind für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des Regierungspräsidiums Darmstadt ausschließlich die Vorgaben des Landes Hessen bindend.

Baden-Württemberg hat sich zumindest, was den formalen Ablauf des Planungsprozesses anbelangt, an den Staatsvertrag gehalten. Der Verzicht des Nachbarschaftverbandes Mannheim-Heidelberg die fertige Planung am 25.11.2016 zu verabschieden wurde damit begründet, dass Regionalplanung nicht abgeschlossen ist.

Faktisch jedoch hat auch die Grüne Landesregierung in Baden-Würtemberg die Regionalplanung für WIndkraft gänzlich abgeschafft und fordert von jeder Kommune (bzw. den Nachbaschaftsverbänden) zusätzlich Windkraftflächen auf dem eigenen Gemeindegebiet auszuweisen. Deshalb ein wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang: Dass im MRN Regionalplan im Gebiet des Nachbarschaftsverbandes keine Windkraftflächen verzeichnet sind heisst also nicht dass dort keine Windkrat enstehen soll – sondern nur, dass der Nachbarschaftsverband die Windkraftflächen erst NACH Verabschiedung des MRN Regionalplanes festlegt. Von Regionalplanung kann also keine Rede sein.

Bewertung: Zusammenfassend kann man sagen, dass der Planungsauftrag der drei Staaten nicht wirklich ernst genommen wurde und dass man sich auch nicht bemüht hat, den Auftrag so zu präzisieren, dass er seinen Sinn behält. Man kann deshalb die Auffassung vertreten, dass Konstruktion und Ablauf des  Planungsverfahrens in der Metropolregion nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht.

Auf jeden Fall empfehlen wir diesen Aspekt als eine Einspruchsbegründung gegen den vorliegenden Planentwurf zu verwenden.

Gleichzeitig sollte das Planungsverfahren einer staatsrechtlichen Prüfung unterzogen werden.

II. Einen Vorschlag für eine Einwendung finden Sie hier

Einwendungsbeispiel im *. doc Format

Einwendungsbeispiel im *.pdf Format

Wir empfehlen aber dennoch in den Plan hinein zu schauen und Einwendungen auch zu den MRN Regionalplan im Naturpark Odenwald enthaltenen Windkraftstandorten zu schreiben. Weiter Informationen dazu im nächsten Abschnitt.

III. Weitere Aspekte des Plans: Planungskriterien des Teilregionalplanes Windenergie

Für  die Planungskriterien wird eine Neugewichtung vorgenommen. Interessant sind dabei folgende Ergebnisse (Auszug):

  • Die Naturraumeinheit Bergstraße (inklusive Pufferzone) und die Naturraumeinheit Neckartal soll unter Aspekten des Landschaftsbildes in Analogie zu den linksrheinischen landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften …. freigehalten werden. (Weiches Tabukriterium, S. 11)
  • Vorsorgeabstände zu Zugkonzentrationskorridoren von Vögeln und Fledermäusen (Einzelfallprüfung, Status wie harte Tabukriterien, S. 12)
  • Geonaturpark Bergstraße Odenwald, Naturpark Neckartal-Odenwald (Einzelfallprüfung, S. 12)
  • Landschaftbild (Einzelfallprüfung, S. 13)
  • Die „Bestandanlage Greiner Eck“ konnte wegen der Lage auf einem FFH-Gebiet nicht als Vorranggebiet für regional bedeutsame Windenergienutzung integriert werden. (S. 16)

Wichtig ist auch:

  • Die Novellierung des Landesplanungsgesetzes in Baden-Württemberg und des Landes-Entwicklungsplanes in Rheinland-Pfalz haben zur Folge, dass mit der Kommunal- und Regionalplanung zwei Planungsebenen im Sinne des Gegenstromprinzips die Windenergienutzung steuern sollen.

Dabei verfügt ausschließlich die kommunale Planungsebene über die Möglichkeit einer abschließenden Steuerung der Windenergienutzung, da nur auf dieser Ebene Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung mit außergebietlicher Ausschlusswirkung geplant werden können. In Hessen liegt dagegen die Planungskompetenz ausschließlich bei der Regionalplanung.   (S. 18)

Zu den Standorten:

  • Keiner der Standorte der Planung des Nachbarschaftsverbandes Mannheim-Heidelberg ist in der Planung des Regionalverbandes enthalten! Dies ist zu begrüßen, wird den Nachbarschaftsverband aber nicht davon abhalten dort dennoch Windkonzentrationszonen auszuweisen.
  • Der Standort Hebert bei Eberbach ist trotz des Kriteriums Naturraumeinheit Neckartal enthalten. Dagegen sollte unbedingt EInspruch erhoben werden. Weitere Informationen  z.B. hier
  • Markgrafenwald bei Waldbrunn (Höllgrund/Katzenbuckel) ist weiterhin enthalten, trotz des Schwarzstorchnachweises. Dagegen sollte unbedingt EInspruch erhoben werden. Weitere Informationen  z.B. hier
  • Greiner Eck liegt auf FFH Gebiet. Deswegen nicht in Planung übernommen. Dennoch stehen die Anlagen bereits – u.a. wurde beim Bau der Anlagen in einem Trinkwasserschutzgebiet Arsenhaltiger Schotter verwendet.