BI Gegenwind Beerfelden-Rothenberg: viele offene Fragen zu geplanten Windrädern von JUWI in Etzean (Airlenbach /Güttersbach)

BI Gegenwind sieht viele offene Fragen zu geplanten Windrädern von JUWI in Etzean

Nach der jüngsten Verwerfung des Flächennutzungsplans der Odenwald-Gemeinden vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel wird der Wind rauer und bei den bevorstehenden Bauanträgen neuer Windindustrieanlagen durch die Projektierer ist mit einer Reihe von Einzelfallklagen zu rechnen.
Dies gilt insbesondere für die aktuellen Planungen des rheinland-pfälzischen Windkraftprojektierers JUWI, fünf Windräder im Bereich „Katzenwinkel“ zwischen Etzean, Airlenbach und Güttersbach zu errichten. Die Bürgerinitiative Gegenwind unterstützt die klare Protesthaltung der Stadt Oberzent mit Nachdruck und wird ihrerseits der Stadt alle mögliche Unterstützung auch bei der Finanzierung von Gutachten und juristischen Bewertungen leisten. Schließlich hat die Bürgerinitiative seit der Beantragung des Projektierers JUWI von 5 Windrädern im Katzenwinkel bei Etzean Akteneinsicht bei der Planungsbehörde im Regierungspräsidium erreicht und dabei gravierende Mängel in den Antragsunterlagen festgestellt. Entsprechende Einwendungen wurden bereits im Januar 2018 dem Regierungspräsidium Darmstadt mitgeteilt.

JUWI hat die Stadt Oberzent im Juli diesen Jahres darüber informiert, dass die Windindustrieanlagen „aufgerüstet“ werden und nunmehr der Bau eines neuen Anlagentyps vorgesehen ist, der einen Rotorendurchmesser von nunmehr 158 Metern haben wird und eine Gesamthöhe von 240 Metern, was viermal so hoch ist wie der Turm der Martinskirche in Beerfelden.
Gleichzeitig hatte JUWI die Stadt aufgefordert, das Konzept eines „Bürgerwindparks“ mit Beiteiligung der Stadt und der Bürger zu unterstützen, was vom Bürgermeister als Lockmittel erkannt und abgelehnt wurde.

Unterstützend begleitet die BI die Haltung der Stadt, dem Projektierer die Zuwegung und die damit verbundene Natur- und Landschaftszerstörung mit allen Beeinträchtigungen der Lebensqualität zu verweigern. Bürgermeister Kehrer rechnet damit, dass die Klage von JUWI noch in diesem Jahr vor Gericht verhandelt werden wird. Außerdem liegt die Stadt wegen des Baurechts im Rechtsstreit mit dem Land Hessen, weil sie der Erschließung nicht zustimmte und verlangt, dass auch keine Baugenehmigung durch das Regierungspräsidium ausgesprochen werden darf.
Die Bürgerinitiative Gegenwind Beerfelden-Rothenberg begrüßt ausdrücklich die klare Haltung des Magistrats und die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent, die unmissverständlich zum Ausdruck gebracht haben, dass im Katzenwinkel kein Windenergiepark zugelassen werden soll. Da JUWI an seinem Vorhaben festhält, wie sie-Bürgermeister Christian Kehrer mitgeteilt haben, wird man sich wegen der geringeren Abstände als sie 1000 Meter zur Wohnbebauung und die Ausbaumaßnahmen der Wege für den Schwerlastverkehr wiederholt vor Gericht in einem offenen Rechtsstreit begegnen, weil sich die Stadt Oberzent mit allen juristischen Mitteln gegen die fünf geplanten Anlagen wehren und bezüglich der Zuwegung generell die klare Ablehnung entsprechend der Beschlüsse der städtischen Gremien im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung zweifelsfrei zum Ausdruck bringen wird. Zumal der touristische Ausbau des Geländes am Marbachstausee und am Bikerpark geplant ist und durch die Industrialisierung mit Rotoren beeinträchtigt werden würde.
Diese Position wird inzwischen im Einklang mit den Bürgermeisterkollegen des Odenwaldkreises vertreten. Die Stadt Oberzent wird daher auch im Genehmigungsverfahren ihre Einwendungen konsequent unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel geltend machen. Entsprechende Maßnahmen wurden bereits in der Stadtverwaltung eingeleitet. Schließlich ist Klimaschutz auch Waldschutz, wie aus der aktuellen Debatte auf Landes-und Bundesebene zu erkennen ist.

Wie Bürgermeister Kehrer im Gespräch mit der BI feststellte, sind im beschlossenen, aber vom Hessischen Landtag noch nicht in Kraft gesetzten Regionalplan Südhessen lediglich drei der von JUWI geplanten Anlagen mit den privilegierten Standorten für Windindustrieanlagen aufgeführt. Auch dies ist ein Aspekt für die Stadt, gegen die beiden nicht im Regionalplan als privilegierte Flächen vorgesehenen Planungstandorte Rechtsmittel einzulegen.

Mittlerweile ist die Bürgermeister-Kreisversammlung sowohl durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel als auch die Argumentation der Bürgerinitiativen Gegenwind kritischer gegenüber der seitherigen Planung von Windindustrieanlagen im Odenwald und die damit zusammenhängende Natur- und Landschaftszerstörung mit allen schwerwiegenden Folgen für die Lebensqualität der Menschen, die Trinkwassergefährdung und die gesundheitlichen Auswirkungen. Daher ist mit der vom Landrat angekündigte Normenkontrollklage zurechnen, für die im Kreishaushalt 100.000 € als Unterstützung der Kommunen mit ihrer Planungshoheit zur Verfügung stehen. Dies wird auch als Antwort auf die Missachtung der kommunalen Selbstverwaltung und Eigenverantwortung gesehen.