Die BI Greiner Eck hat auf Ihrer Seite folgende Pressemitteilung Ihres Anwalts Domnik Storr zur anhängigen Klage gegen den Wiindindustriepark veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Klage finden Sie hier
Die BI Greiner Eck hat auf Ihrer Seite folgende Pressemitteilung Ihres Anwalts Domnik Storr zur anhängigen Klage gegen den Wiindindustriepark veröffentlicht.
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Die Rhein Neckar Zeitung berichtet heute:
„Windpark Greiner Eck: Jetzt kommen die Rotorblätter/ Lieferungen ab Montag – Ärger über Transporte für Windpark: Beschwerden über zu breite Schwerlastwagen“
Der Schriessheimer Bürgermeister Höfer sprach sich bereits 2012 für drei bis fünf Windindustrieanlagen auf Schriessheimer Gemarkung aus. Dies geht aus einem Zeitungsartikel vom 16.05.2012 hervor.
Interessant ist ein Artikel in der jüngste Ausgabe der Zeitung für Kommunalwirtschaft:
Dort wird eher aus Sicht der Projektierer bzw. Betreiber bedauert, dass in Bayern wegen planungsrechtlicher Hürden (10 h) kaum noch zugebaut werden dürfte, in Bade-Württemberg wegen der problematischen Wirtschaftlichkeit. Die dort genannten Gründe (Mehrkosten in Waldhöhenlagen) bestätigen die Kritik, welche sowohl das Umwelt Prognose Institut, als auch die BI „Rettet den Odenwald“ gegenüber dem Nachbarschaftsverband bereits geäußert haben.
Ein Argument im Artikel ist allerdings schief: Höhere WKA führen nur dazu, dass während der (in Süddeutschland seltenen) Starkwindzeiten die Ausbeute etwas höher wird (weil in wachsender Höhe die Windgeschwindigkeit zunimmt). Höhere Masten ändern aber nichts an der zu geringen Volllastbenutzungsdauer der Anlagen, weil der Wind in Süddeutschland zu unstet weht. Die Stetigkeit ist für die Wirtschaftlichkeit wichtiger als die Windgeschwindigkeit.
Bei einer weiteren Aussage des Artikels ist Skepsis angebracht: Würde das Ausschreibungsmodell konsequent für alle Projekte gelten, wäre ein Zubau in Baden-Württemberg im Allgemeinen und im Odenwald im Speziellen in der Tat unwahrscheinlich. Das letztendlich verabschiedete derzeitige Ausschreibungsmodell enthält aber so viele Ausnahmen und Schlupflöcher (z.B. für sog. Bürgerwindparks, aber auch bei Netzengpässen), dass in Baden-Württemberg planungsrechtlich ausgewiesene Standorte durchaus noch zum Zuge kommen werden.
Leider hat auch die EU-Kommission bei ihrer beihilferechtlichen Genehmigung nicht unterbunden, dass Windanlagen umso mehr subventioniert werden können, je windungünstiger der Standort ist.
Eine mangelnde Wirtschaftlichkeit wird also leider auch weiterhin auf absehbare Zukunft kein Hinderungsgrund für den Bau von Windkraftanlagen in Schutzgebieten und im Odenwald sein.
Die RNZ berichtete am 28.10.2016 über den „Schriesheimer Bannerstreit“:
„Zwei Banner statt einem: „Gegenwind Schriesheim“ setzt sich durch: Nach Streitigkeiten um ein „Gegenwind“-Banner an der Talstraße stehen nun gleich zwei auf dem Grundstück von Bernhard Scharf – „Das haben sie jetzt davon“ den Artikel lesen Sie hier.
Ein Blick über den Rhein zeigt: Auch dort sind die Windverhältnisse so mager, dass die Pfalzwerke ihre Windkraftsparte auf Eis legen. Die Rheinpfalz berichtete dies bereits am7.7.2016. Als Hauptgrund für den Strategiewechsel werden nicht etwa veränderungen in der Stromförderung, sondern die im Vergleich zu den ursprünglichen Prognosen mageren Windernten in der Region.
Die Rheinpfalz schreibt auch: „Der mit der einstigen Partnerin bei der Pfalzwind, der Wörrstadter Juwi AG, geplante Ausbau der Windkraft-Projekte auf 100 Anlagen liege auf Eis, sagte das für den kaufmännischen Bereich zuständige Vorstandsmitglied Werner Hitschler.“
Windkraftwerke haben in Süddeutschland ein Wirtschaftlichkeitsproblem (häufig unter 2000 Volllastbenutzungsstunden p.a. gegenüber ca. 4000 in Norddeutschland). Deshalb entsteht Druck, an der Wartung zu sparen.
Das Landratsamt Rhein-Neckar scheint offesichtlich die rechtliche Auffassung unserer Bürgerinitiative zu teilen – die Errichtung von Windkraftzonen in den Landschaftsschutzgebieten an der Bergstrasse ist nicht Genehmigungsfähig.
Das Main-Echo berichtet heute zum Windkraftausbau im bayrischen Odenwald:
„Laudenbach lehnt Windräder im Odenwald ab“: Eine deutliche Mehrheit im Gremium hat die nachgebesserte Fassung zur Aufstellung von Windrädern im Naturpark Bayerischer Odenwald abgelehnt. Den Artikel lesen Sie hier
Das GRÜNE Umweltministerium in Baden-Württemberg besteht nach wir vor auf die geringsten Mindestabstand von WKA zu Wohnhäusern. Während z.B. in Bayern durch die 10 h Regel (Höhe des Windrads x 10 = Mindestabstand) Mindestabständ von 2000 m und mehr eingehalten werden müssen, sind es in BA-Wü nur 700 m.
Landesumweltminster Untersteller (GRÜNE) hat unlängst auf die Beibehaltung von nur 700 m Mindestabstand gepocht. Landesforstminister Hauk macht nun zumindest für Windindustrieanlagen die im Wald gabaut werden sollen 1000 m zur Pflicht. Spannend, wie sich diese Frage weiter entwickelt