Der Regierungssprecher des Regierungspräsidiums Darmstadt, Dieter Ohl, verbreitetet hinsichtlich der Zerstörung des Eulenhorstes am Stillfüssel eine äußerst bemerkenswerte Sicht der Dinge: Er wird mit folgenden Worten in der Presse zitiert.
„Dass in diesem Bereich, in dem sich der Fall abspielte, eine Absuche erfolgte, war nicht vom RP vorgegeben, da diese Fläche nicht in dem Gebiet liegt, die von dem genehmigten Windkraftvorhaben betroffen ist. Unsere baubiologische Begleitung betrifft nur die Flächen, die vom Windkraftvorhaben betroffen sind“
Diese Aussage zu einer mangelnden Betroffenheit führt den unbedarften Leser in die Irre: Der zerstörte Vogelhorst befand sich nicht weit entfernt von der geplanten WEA 3. Er lag mitten im vom Windkraftvorhaben betroffenen Gebiet. Laut geltendem Artenschutzrecht darf rund um einen Eulenhorst in einem Radius von 1 km keine Windkraftanlage gebaut werden. Die 5 genehmigten Anlagen liegen innerhalb des Radius von 1 km um den Eulenhorst. Was ein Weiterlesen →